Von einer Freistellung spricht man, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter von der Erbringung seiner Arbeitsleistung freistellt. In manchen Fällen erfolgt dies ohne Fortzahlung des Lohns, in anderen wiederum besteht die Lohnzahlungspflicht unvermindert weiter. Der Lohn muss weiter bezahlt werden, wenn er zwar aus einem Grund nicht kommen kann, der in seiner Person liegt, für den ihn aber kein eigenes Verschulden trifft. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eigene Kinder krank sind und betreut werden müssen.

Eine Freistellung ohne Fortzahlung des Lohns kommt beispielsweise bei einer Ladung vor Gericht oder bei einem Feuerwehr-Einsatz während der Arbeitszeit zum Tragen, denn in diesem Fall übernehmen andere Stellen den Lohnausfall.