Die Grundlage für die Ordnung auf betrieblicher Ebene ist das Betriebsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1972. Mit diesem Gesetz wird die Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern innerhalb eines Betriebes zusammengefasst. Unabhängig von diesem Gesetz gibt es individuelle Rechte, die der Arbeitnehmer persönlich wahrnehmen kann. Dazu gehört unter anderem das Recht, darüber aufgeklärt zu werden, welche Aufgaben er im Betrieb hat und welche Verantwortung er damit übernimmt. Ferner muss er über die Unfallgefahren an seinem Arbeitsplatz aufgeklärt werden und wie er eine Unfall- oder auch Gesundheitsgefährdung abwenden kann. Außerdem hat er das Recht auf eine Anhörung bei betrieblichen Angelegenheiten und er kann darauf bestehen, dass seine persönliche Leistung erörtert wird. Wenn sich ein Arbeitnehmer ungerecht oder falsch behandelt fühlt, dann hat er das Recht, sich bei seinem Arbeitgeber darüber zu beschweren.

Die Vertretung der Arbeitnehmer

Die Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb übernimmt in der Regel der Betriebsrat. Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, dann ist der Gesamtbetriebsrat zuständig. Da die Mitwirkung eines Betriebsrates bei betrieblichen Entscheidungen sehr vielfältig ist, ziehen es viele Betriebe vor, auf eine Interessengemeinschaft für die Arbeitnehmer zu verzichten. Laut einer Studie hatten im Jahre 1999 nur 20,9% aller in Deutschland ansässigen Firmen und Unternehmen einen Betriebsrat.