Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann es zu einer außerordentlichen Kündigung kommen. Das Arbeitsverhältnis kann von jedem der beiden Seiten, also vom Arbeitgeber und auch vom Arbeitnehmer, ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist beendet werden. Es müssen allerdings Tatsachen vorliegen, die eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen. Im Klartext bedeutet dies, dass beiden Seiten –sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer –
eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann.

Fristen für die außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen und die Frist für diese 14 Tage beginnt mit dem Zeitpunkt wo derjenige, der kündigen möchte, der anderen Seite seine Absicht mitgeteilt hat. Will also der Arbeitnehmer in seiner Firma kündigen, dann muss er dem Arbeitgeber die Gründe für seine außerordentliche Kündigung schriftlich mitteilen.

Bei allen Arbeitsverhältnissen, die befristet sind, bei Ausbildungsverträgen, Mitgliedern des Betriebsrates und bei älteren Mitarbeitern, die einen tariflichen Kündigungsschutz haben, ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, wohl aber eine außerordentliche Kündigung.

Gründe für die Anerkennung einer außerordentlichen Kündigung

Damit eine außerordentliche Kündigung anerkannt werden kann, müssen immer schwerwiegende Gründe vorliegen. Dazu gehören unter anderem: Diebstahl von betrieblichem Eigentum, Betrug, schwere Beleidigungen, grobe Nachlässigkeit, ein Urlaubsantritt, der nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochen wurde, das Vorlegen falscher Arbeitszeugnisse oder auch Trunksucht. Mangelhafte Arbeitsleistung oder auch Unfähigkeit werden in der Regel nicht anerkannt, wenn es um eine außerordentliche Kündigung geht.

Für den Arbeitnehmer kommen andere Gründe in Betracht: Wenn der Arbeitgeber seinen Hauptpflichten nicht nachkommt oder wenn er gegen das Beschäftigtenschutzgesetz verstößt.

Der Betriebsrat muss bei jeder außerordentlichen Kündigung beteiligt sein. Er kann, wenn er Bedenken gegen die außerordentliche Kündigung hat, dies innerhalb von drei Tagen dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Die außerordentliche Kündigung kann damit allerdings nicht rechtswirksam verhindert werden.