Unter einer Kündigung versteht man immer eine einseitige Willenserklärung, ein Arbeitsverhältnis vonseiten des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers zu beenden. Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und der Betriebsrat muss dazu angehört werden. Ist das nicht der Fall, dann ist jede Kündigung rechtlich ungültig. Wenn der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Einsprüche erhebt, dann muss er diese innerhalb von einer Woche dem Arbeitgeber mitteilen.

Kündigungsfristen

Alle gesetzlichen Kündigungsfristen sind im Paragrafen 622 des BGB festgehalten. Bei leitenden Angestellten eines Unternehmens kommt Paragraf 31, Absatz 2 zum Tragen. Die Grundkündigungsfrist beträgt immer vier Wochen zu jedem 15. oder zum Ende des jeweiligen Monats. Ist der Angestellte aber schon lange Jahre im Betrieb beschäftigt, dann sieht das Gesetz auch längere Kündigungsfristen vor, diese gelten aber nur, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt.

Alle Arbeitnehmer haben eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Wird eine Kündigung aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht eingehalten, dann bleibt sie trotzdem bis zum nächsten zulässigen Kündigungstermin wirksam. Sind Kündigungsfristen tariflich vereinbart, dann können diese immer die gesetzlichen Kündigungsfristen entweder über- aber auch unterschreiten. In Einzelarbeitsverträgen dürfen die vereinbarten Kündigungsfristen nicht länger sein als vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Kündigungsgründe

Wenn ein Arbeitnehmer zu einem fristgerechten Termin das Arbeitsverhältnis kündigt, dann muss er dafür keine sachlichen Gründe vorbringen. Anders ist es, wenn der Arbeitgeber einem Angestellten kündigt. Er muss dafür sozial gerechtfertigte Gründe vorbringen können, wie es in Paragraf 1 Absatz 2 des Kündigungsschutzgesetzes gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Einzelfall heißt das, er muss einen Grund nennen können, sei es die Arbeit des Angestellten, seine Person oder betriebliche Gründe müssen die Kündigung rechtfertigen.

Zudem haben Arbeitgeber eine Reihe von Kündigungsregeln zu beachten, wie zum Beispiel den Mutterschutz, das Betriebsverfassungsgesetz, das Schwerbehindertengesetz und das Arbeitsplatzschutzgesetz.