Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das Gegenstück zum Betriebsrat und vertritt die Interessen der jugendlichen Arbeitnehmer und der Auszubildenden und Praktikanten im Betrieb, die unter 25 Jahre alt sind. Alle jugendlichen Arbeitnehmer unter 25 Jahren können in die JAV gewählt werden. Die Wahl wird alle zwei Jahre veranstaltet. Als Zeitraum ist hierfür der 1. Oktober bis 30. November vorgesehen. Die Anzahl der JAV-Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten.

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung darf an den Betriebsratssitzungen teilnehmen und Jugend- und Auszubildendenversammlungen durchführen. Zudem müssen sie für notwendige Schulungen im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit freigestellt werden.