Die Kernarbeitszeit ist ein Begriff, der im Rahmen eines Gleitzeitsystems eingeführt wird. Sie beschreibt dabei die Zeitspanne, innerhalb derer ein Arbeitnehmer zwingend an seinem Arbeitsplatz sein muss und nicht „gleiten“ darf. Die Kernarbeitszeit kann sich entweder aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.

Der Sinn einer Kernarbeitszeit ist, eine bestmögliche Abdeckung eines Tätigkeitsfeldes abzudecken. Dies gilt besonders für Abteilungen mit Kundenkontakt, für die natürlich während der Geschäftszeiten ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss. Aber auch interne Abteilungen haben häufig bestimmte Servicezeiten, während denen jemand erreichbar sein soll. Auf diesen Zeitrahmen wird gewöhnlich auch die Kernarbeitszeit festgelegt.