In der Lohnbuchhaltung eines Unternehmens muss sehr exakt und präzise gearbeitet werden. Gerade in kleineren Unternehmen führt die Lohnbuchhaltung noch der Geschäftsführer durch. Leider kann dieser Nebenfunktion nicht immer die Aufmerksamkeit geschenkt werden, die sie benötigt.

Jedes Unternehmen sollte über ein Geschäftsgirokonto verfügen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass private und geschäftliche Finanzen nicht vermischt werden und die Buchhaltung wird vereinfacht. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die privaten Finanzen nicht offen gelegt werden müssen, bei einer Revision des geschäftlichen Zahlungsverkehrs. Somit dient ein Geschäftskonto auch zum Schutz der Privatsphäre. Löhne können bequem vom Geschäftskonto überwiesen werden. Grundsätzlich unterscheidet sich ein Geschäftsgirokonto nicht von einem privaten Girokonto, allerdings kann man oftmals zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und hat spezielle Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen. Viele Banken bieten solche Konten an, beispielsweise die Braunschweigische Landessparkasse, die Commerzbank, DKB oder Santander. Allerdings sollte man die Konditionen immer genauestens vergleichen, um das optimale Angebot für das Unternehmen zu finden.

Damit keine unnötigen Fehler passieren, ist es sinnvoll, die Lohnbuchhaltung an einen externen Lohnbuchhalter auszugliedern. So wird nicht nur die Fehlerhäufigkeit reduziert, sondern der Geschäftsführer gewinnt auch noch enorm viel Zeit, die er in die Kernkompetenzen des Unternehmens oder alternativ auch in mehr Freizeit investieren kann.

Allerdings lässt sich durch einen externen Service, der die Lohnbuchhaltung für das Unternehmen durchführt, viel Geld einsparen. Zum einen entfällt in größeren Unternehmen die Stelle des Lohnbuchhalters. Zum anderen entfallen die Kosten für die Software, mit der die Lohnbuchhaltung zuvor durchgeführt wurde. Hierbei fallen nämlich gewöhnlich nicht nur die Anschaffungskosten an. Gewöhnlich müssen regelmäßig Updates für die aktuelle Rechtslage erworben oder Wartungsverträge in Anspruch genommen werden.

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