Die Personalentwicklungsplanung hat immer das Ziel, die Leistungsbereitschaft und auch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu fördern und sie beinhaltet alle erforderlichen Maßnahmen, die der Qualifikation dienen können.

Personalentwicklung definiert sich grundsätzlich über das Personalentwicklungskonzept eines Unternehmens. Personalentwicklung kann planmäßig eine bereits vorhandene, zielorientierte und systematische Beeinflussung auf die Qualifikation der Mitarbeiter nehmen.

Die Arten der Personalentwicklung

Eine Personalentwicklungsplanung gliedert sich immer in drei Bereiche der eigentlichen Personalentwicklung. Zum einen die berufsvorbereitende Personalentwicklung, die berufsbegleitende Personalentwicklung und die berufsfördernde Personalentwicklung.

Zu einer berufsvorbereitenden Personalentwicklung gehören unter anderem die Ausbildung von Lehrlingen, die Einarbeitung von Mitarbeitern, das Beschäftigen von Praktikanten und Volontären und die Einführung von Absolventen einer Hochschule oder Universität in den Betrieb.

Bei der berufsbegleitenden Personalentwicklungsplanung steht die Qualifikation im Mittelpunkt. Das gilt sowohl für die Anpassungsqualifikation, als auch für die Aufstiegsqualifikation und die Ergänzungsqualifikation.

Bei der berufsverändernden Personalentwicklung geht es in der Hauptsache um die Umschulung und die Rehabilitation der Mitarbeiter.

Personalentwicklungsplanung

Um eine gute Planung der Personalentwicklung zu gewährleisten, müssen vom Unternehmen immer bestimmte Daten zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehören unter anderem die Qualifikationsnachweise in den Personalakten der einzelnen Mitarbeiter, die Beurteilungen über die Leistungen der Mitarbeiter und alle relevanten Informationen über zusätzliche, auch außerhalb des Betriebes erworbene Qualifikationen.

Der Ablauf einer Personalentwicklungsplanung kann unterschiedlich sein. Um zum Beispiel eine künftige Arbeitsplatzanforderung zu analysieren, kann ein Projektteam in Planungsrunden zusammen kommen oder offen strukturierte Interviews führen. Auch eine Arbeitsplatzbeobachtung kann von Vorteil sein.

Um schon vorhandene oder noch ausstehende Qualifikationen zu analysieren und zu bewerten, können entweder Vorgesetzte, externe Experten oder die Personalabteilung Vergleiche mit anderen Unternehmen machen, Expertengespräche führen oder die entsprechende Literatur auswerten. Der Betriebsrat oder auch die Vorgesetzten können Entwicklungspotentiale analysieren, auswerten und dazu Gespräche mit Mitarbeitern führen.

Um den Entwicklungsbedarf zu ermitteln, sind Analysen über Fehlzeiten, Unfallquoten, das Betriebsklima und auch Mitarbeitergespräche durch die Personalabteilung, durch Vorgesetzte und den Betriebsrat sinnvoll.