Die Personalentwicklungsplanung hat vier Aufgaben:

  1. Zielbestimmung: Die Ziele werden festgelegt, die mit Entwicklungsmaßnahmen erreicht werden sollen.
  2. Planung: In der Planungsperiode wird der Entwicklungsbedarf ermittelt.
  3. Konzeption: Die Entwicklung eines Umsetzungskonzeptes gehört ebenfalls zur Planung derEntwicklungsbedarfsdeckung. Hierbei werden die Entwicklungs- und Bildungsmaßnahmen und die daraus resultierenden personellen, zeitlichen und organisatorischen Voraussetzungen festgelegt.
  4. Kontrolle: Schließlich kommt noch die Zielerreichungskontrolle dazu. Diese Kontrolle soll überprüfen, ob die gesteckten Ziele auch durch die ergriffenen Maßnahmen erreicht worden sind.

Zuerst müssen immer die Entwicklungsziele untersucht und anschließend festgelegt werden. Wie sehen diese Ziele aus und was soll erreicht werden? Sollen Potentiale gefördert und die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter im Allgemeinen angehoben werden? Soll eine Qualifizierung einzelner Mitarbeiter für ihre momentane oder auch zukünftige Arbeit stattfinden? Ist die Zusammenarbeit und Teamfähigkeit der Mitarbeiter zu verbessern und sollen einzelne Mitarbeiter besonders gefördert werden? Sollen zukünftige Führungskräfte ausgebildet werden?

Die Festlegung dieser Ziele ist nicht nur die Arbeit der Personalabteilung, auch alle anderen Abteilungen eines Unternehmens, die mit der Personalentwicklung beschäftigt sind, müssen in diesen Prozess mit eingebunden werden. Das gilt auch für eventuelle externe Berater.

Besonders wichtig ist, dass die Festlegung der Ziele mit den Zielen des Unternehmens und den bereits bestehenden personalpolitischen Grundsätzen übereinstimmt. Denn nur so wird der Prozess der Personalentwicklung für alle transparent und auch jederzeit nachvollziehbar.