Um individuelle Programme zur Förderung von Mitarbeitern erstellen zu können, müssen genaue Kenntnisse über die Kompetenzen des Mitarbeiters vorliegen. Wenn die Ziele des Förderprogramms genau definiert werden können, lassen sich persönliche Programm ohne große Schwierigkeiten anhand einer Kosten-Nutzungs-Analyse bewerkstelligen.

Ist das Förderprogramm auf eine Gruppe von Mitarbeitern ausgerichtet, dann muss die Gruppe im Vorfeld analysiert werden, aber in den meisten Fällen stimmt das Unternehmen die Gruppe auf das Förderprogramm ab. Förderprogramme werden in zwei Gruppen unterteilt: die betrieblichen Förderprogramme und die staatlichen Programme.

Betriebliche Förderprogramme

Bei den betrieblichen Förderprogrammen sollen die Organisations- und die Personalentwicklung zusammenlaufen, sich verzahnen, aber auch immer gegenseitige Abhängigkeiten voneinander berücksichtigen, damit besonders strukturiert und prozessorientiert gearbeitet wird. Immer häufiger trifft man deshalb eine Personalentwicklung in Form eines so genannten „Profit-Centers“ an. In diesem Fall bietet die Organisations- und Personalentwicklung anderen Bereichen des Unternehmens Dienstleistungen gegen Entgelt an und handelt damit unternehmerisch und vor allem kundenorientiert.

Der Druck auf die Organisations- und Personalentwicklung wird damit geringer, da dieser Bereich eines Unternehmens Gewinn erwirtschaftet. Auf der anderen Seite müssen aber auch mögliche negative Auswirkungen auf das Unternehmen immer sehr ernst genommen werden und deren Bedeutung besonders im Personalbereich eines Unternehmens darf nicht unterschätzt werden.

Staatliche Förderprogramme

Bei den staatlichen Förderprogrammen fordern die Arbeitgeberverbände, dass der Staat nur die Rahmenbedingungen festlegt, unter denen dann die marktwirtschaftlichen Prozesse ablaufen, sich aber sonst zurückhält. Auf der anderen Seite fordern die Arbeitnehmerverbände eine weiterführende Überwachungsfunktion des Staates. Beide Positionen haben ein Für und Wider. Es wäre immer sinnvoll, wenn die Unternehmen vor Ort vernünftige Personalarbeit leisten, die den Arbeitgebern genauso gerecht würde wie den Arbeitnehmern.

Dazu ist es aber erforderlich, dass alle Personalfachleute sich eine eigene, stichhaltige und vor allem realitätsbezogene Meinung bilden, die aber niemals völlig wertfrei sein kann. Bei der täglichen Arbeit der Personalfachleute darf auch nie vergessen werden, dass zum Beispiel das Arbeitsförderungsgesetz zu den am meisten überarbeiteten Gesetzen überhaupt gehört.