Seit mehr als 110 Jahren gibt es in Deutschland die gesetzliche Krankenversicherung. Sie trat 1884 in Kraft und war der erste Schritt der sozialen Gesetzgebung. Sie führte zur Versicherungspflicht für alle Handwerker, Industriearbeiter und Angestellten in Gewerbebetrieben. Heute stehen die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V und sie werden durch folgende Prinzipien gekennzeichnet:

• das Sachleistungsprinzip,
• das Kostenerstattungsprinzip,
• das Solidaritätsprinzip,
• das Selbstverwaltungsprinzip,
• das Prinzip der gegliederten Krankenversicherung.

Das Sachleistungsprinzip umfasst alle die Leistungen, die dem Versicherten im Krankheitsfall zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenkassen schließen Verträge mit Apotheken, Krankenhäusern und Ärzten, in denen diese sich verpflichten, die Versicherten im Krankheitsfall zu versorgen und zu behandeln.

Beim Kostenerstattungsprinzip werden die entstehenden Kosten für den Arzt, Apotheker oder das Krankenhaus zunächst von den Versicherten bezahlt und werden nach Einreichung einer quittierten Rechnung von den Krankenkassen erstattet.

Die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen richten sich immer nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten und werden als Prozentsatz des Arbeitslohns berechnet. Nach dem Solidaritätsprinzip sind das Alter, das Geschlecht und auch das gesundheitliche Risiko bei der Berechnung der Beitragshöhe nicht von Bedeutung. Die Versicherten bekommen die Leistungen nach ihren Bedürfnissen und zahlen die Beiträge nach ihrer Leistungskraft.

Unterschieden werden nicht die Versicherungsträger, sondern immer nur die verschiedenen Kassenarten, wie zum Beispiel die Ortskrankenkassen, die Ersatzkassen, die Innungskassen und die Knappschaftskassen.

Die Versicherungspflicht

Im Jahr 2006 waren 85,5% der Deutschen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Eine Krankenversicherungspflicht besteht für alle. Aber nicht nur Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, sondern auch Arbeitslose, Landwirte, Behinderte, Studenten und Rentner.

Nicht pflichtversichert sind alle die Arbeitnehmer, deren jährliches Entgelt 75% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigt. Dazu gehören Beamte, Selbstständige und die geringfügig Beschäftigten. Ehegatten und Kinder, die in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten, sind beitragsfrei mitversichert.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird nach dem Prozentsatz vom Brutto-Arbeitsentgelt berechnet und wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Dieser Beitrag liegt bei 14,9%. 0,9% bezahlt der Arbeitnehmer, die restlichen 14% werden hälftig aufgeteilt.

Seit Inkrafttreten der heftig umstrittenen Gesundheitsreform 2007 fließen alle Zahlungen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die staatlichen Zuschüsse in einen so genannten Gesundheitsfond ein, aus dem jede Krankenkasse einen einheitlichen Betrag pro Versicherten erhält.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Der Leistungskatalog der Krankenkassen ist sehr umfangreich. Dazu gehören unter anderem die Vorsorge und die Früherkennung von Krankheiten, die Vorsorge in der Zahnmedizin, Schutzimpfungen, Arznei-, Verbands- und andere Heilmittel, die Behandlung im Krankenhaus, die Übernahme der Kosten bei Rehabilitations-Maßnahmen sowie die medizinisch notwendige Versorgung mit Zahnersatz.

Außerdem übernehmen die Krankenkassen das Krankengeld für bis zu zehn Tage für jedes Kind unter 12 Jahren und auch eine Haushaltshilfe, wenn zum Beispiel die Mutter stationär im Krankenhaus aufgenommen wird und damit den Haushalt nicht mehr führen kann. Die häusliche Krankenpflege und auch die Pflege der Wöchnerinnen sowie Soziotherapien für psychisch Kranke gehören auch zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.

Im Zuge der Gesundheitsreform sind noch weitere Leistungen dazugekommen, unter anderem der Rechtsanspruch auf Rehabilitation, Impfungen und Kuren, Verbesserung der Palliativmedizin und die ambulante Behandlung von schweren und seltenen Krankheiten.