Jobsharing bedeutet übersetzt so viel wie „Arbeitsplatzteilung“. Beim Jobsharing wird ein Arbeitsplatz von zwei Teilzeitkräften im Wechsel erfüllt. Beispielsweise arbeitet dann eine Arbeitskraft vormittags und die andere nachmittags, jedoch sind auch viele andere Modelle denkbar. Lediglich bei Krankheit oder Urlaub des anderen muss der eine Mitarbeiter in der Regel die volle Zeit arbeiten, sofern dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Die Arbeitnehmer dürfen ihre Arbeitszeiten meist selbst abstimmen und können so flexibler arbeiten. In der Praxis führt jedoch leider häufig die Abstimmung unter den Jobsharing Partnern zu Problemen. Für den Arbeitgeber ergibt sich durch Job Sharing eine höhere zeitliche Abdeckung des Arbeitsplatzes.