Kurzarbeit ist ein Instrument der Personalanpassung, das Arbeitgeber in wirtschaftlich schweren Zeiten nutzen können. Arbeitnehmer werden dabei von der Arbeitspflicht freigestellt und der Arbeitgeber muss das Entgelt für diese Zeit nicht weiterzahlen. Stattdessen erhalten die Arbeitnehmer von der Arbeitsagentur Kurzarbeitergeld in Höhe von 60 bzw. 67 Prozent vom bisherigen Nettoentgelt. Damit diese Leistungen bezogen werden können, muss der Arbeitgeber die Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur melden.

Für den Arbeitnehmer ist das gezahlte Kurzarbeitergeld lohnsteuerfrei. Allerdings wirkt es sich auf die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer indirekt aus, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es erhöht sich dadurch der Steuersatz, mit dem das Einkommen besteuert wird.