Eine Leistungszulage wird gewöhnlich beim Zeitlohn gewährt und ist in vielen Tarifverträgen vorgesehen. Die Mitarbeiter erhalten dabei zunächst einen fest vereinbarten Monats- bzw. Stundenlohn. In regelmäßigen Abständen, meist jährlich, wird durch die Führungskräfte eine Beurteilung der Mitarbeiter durchgeführt. In dieser Beurteilung werden für verschiedene Kriterien anhand festgelegter Maßstäbe Punkte vergeben. Mittels der Gesamtpunktzahl wird schließlich ein Zulagensatz ermittelt, der schließlich in Form einer Leistungszulage an die Mitarbeiter ausgezahlt wird.

Kriterien für die Beurteilung sind beispielsweise die Qualität und Quantität der Arbeit, die Zusammenarbeit mit den anderen Mitarbeitern und den Vorgesetzten, der effiziente Einsatz von Arbeitsmitteln und der Arbeitseinsatz.