Der Nettolohn ergibt sich, wenn vom Bruttolohn alle Beiträge zur Sozialversicherung und alle Steuern abgezogen werden. Der Nettolohn entspricht nicht zwingend der Auszahlung, da vom Nettolohn unter Umständen noch Beträge abgezogen werden, beispielsweise für Versicherungsprämien oder Sparverträge, die vom Arbeitgeber überwiesen werden.

Bei der Nettolohnberechnung werden vom Bruttolohn zunächst die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag abgezogen. Wenn der Arbeitnehmer der Kirche angehört, wird auch die Kirchensteuer subtrahiert. Die Sozialabgaben umfassen die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Nettolohnberechnung erfolgt heute in den meisten Unternehmen nicht mehr von Hand, sondern wird von Personalinformationssystemen oder Buchhaltungssystemen per Computer erledigt.