Jedem Arbeitnehmer stehen regelmäßige Pausen zu. Der Definition des Arbeitszeitgesetzes nach ist eine Pause eine Unterbrechung der Arbeitszeit. Während dieser Zeitspanne soll sich der Arbeitnehmer von der Arbeit erholen. Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich, dass alle Arbeitnehmer ab einer Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden wenigstens 30 Minuten Pause pro Tag zusteht. Sobald die Arbeitszeit neun Stunden am Tag übersteigt, steht den Arbeitnehmern eine Pause von 45 Minuten zu. Die Pausenzeit kann zwar auf mehrere Abschnitte verteilt werden, allerdings muss jede Pause mindestens 15 Minuten lang sein. In vielen Tarifverträgen sind bereits ab sechs Stunden Pausen von 45 Minuten pro Tag vorgesehen.