Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen, müssen diese in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern. Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der Unfallversicherung. Sie kümmert sich darum, dass die geltenden Unfallverhütungsvorschriften im Mitgliedsunternehmen eingehalten werden, um die Arbeitssicherheit für die Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Versorgung von Mitarbeitern, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten arbeitsunfähig sind und den Entgeltfortzahlungszeitraum überschreiten. So wird einerseits das Entgelt fortgezahlt, andererseits werden aber auch die Kosten für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen übernommen. Aber auch die Prävention von Berufserkrankungen und Arbeitsunfällen ist Aufgabe der Berufsgenossenschaft.