Noch bis vor einigen Jahren war es nicht eindeutig geklärt, ob es zulässig ist, dass Mitarbeiter direkt an ihrem Arbeitsplatz angesprochen und zu einem Arbeitgeberwechsel bewegt werden. Doch 2004 hat die Rechtsprechung endlich die Regeln genau definiert, weshalb Unternehmer heute eine Executive Search in München in Anspruch nehmen können. Zunächst einmal ermittelt der Executive Search Consultant, welche Anforderungen der gewünschte Kandidat erfüllen muss. Anschließend kann er in verschiedensten Unternehmen den entsprechenden Stellenbesetzer kontaktieren und ihn dazu befragen, ob er Interesse an einem Wechsel zu seinem Kunden hat. Gegebenenfalls wird dann ein Gesprächstermin zwischen dem neuen Arbeitgeber und dem Interessenten vereinbart werden.

Die Executive Search in München hat für die Kunden den Vorteil, dass auf diese Weise auch Fach- oder Führungskräfte rekrutiert werden können, an die die Unternehmen selbst nur schwer herankommen können. Die direkte Abwerbung durch den neuen Arbeitgeber ist im Gegensatz zur Vermittlung nicht erlaubt. Auf Stellenanzeigen reagieren jedoch Fach- und Führungskräfte häufig nicht.