Die Handwerkskammer vertritt die Interessen des Handwerks. Ob man Mitglied wird, kann man sich in der Regel nicht aussuchen. Selbständige Handwerker, Auszubildende und Gesellen im Handwerk und die Eigentümer von Unternehmen, die einem Handwerk ähneln, sind dazu verpflichtet, Mitglied in der Handwerkskammer zu werden. Die Handwerkskammer führt unter anderem auch die Zwischen- und Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen des Handwerks durch und ist für die Abnahme der Handwerksmeisterprüfungen zuständig. Sie führt auch die Handwerksrolle, in die alle selbständigen Handwerker eingetragen werden müssen, sowie die Lehrlingsrolle. Die Handwerkskammer ist zudem die Schlichtungsstelle, die eintritt, wenn sich Handwerker mit Auftraggebern uneinig sind.