Der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze ist eine andere Bezeichnung für die Versicherungspflichtgrenze. Wenn der Verdienst eines Arbeitnehmers diese Grenze überschreitet, ergeben sich für ihn Veränderungen in der Krankenversicherung. Arbeitnehmer, die weniger als die Jahresarbeitsentgeltgrenze versichern, sind automatisch gesetzlich versichert. Wer diese Schwelle überschreitet, hat künftig die Wahl, ob er lieber gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Entscheidet der sich dafür, weiterhin gesetzlich krankenversichert zu bleiben, wird seine Pflichtversicherung automatisch in eine freiwillige Versicherung umgewandelt. Der zu entrichtende Beitrag wird dann stets von der Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet und erhöht sich nicht mehr zusätzlich mit steigendem Einkommen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in jedem Jahr neu festgelegt.