Unter den Begriff des Personalabbaus fallen alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Anzahl der Mitarbeiter zu reduzieren. Zuerst denkt man dabei an Kündigungen, aber auch Aufhebungsverträge zählen zu den Maßnahmen des Personalabbaus. Als Personalabbaumaßnahme kann auch die natürliche Fluktuation ausgenutzt werden, indem Mitarbeiter nicht ersetzt werden, die beispielsweise durch Eigenkündigungen sowie Tod oder Verrentung aus dem Unternehmen ausscheiden. Ebenso kann der Arbeitgeber als Maßnahme des Personalabbaus befristete Arbeitsverhältnisse auslaufen lassen.

Ein Personalabbau kann durch eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens begründet sein, aber auch Betriebsstilllegungen, Fusionen mit anderen Unternehmen, Rationalisierungs- und Reorganisationsmaßnahmen können ursächlich sein. Auch Saisonbetriebe müssen regelmäßig Personal abbauen.