Ein Werkzeuggeld stellt eine Entschädigung des Arbeitnehmers dar, die durch den Arbeitgeber bezahlt wird. Es wird dadurch der Wertverlust abgegolten, den eigene Werkzeuge des Arbeitnehmers erleiden, wenn sie im Betrieb des Arbeitgebers genutzt werden. Dieses Werkzeuggeld darf steuerfrei ausgezahlt werden. Es darf allerdings nicht höher sein als die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers. Das Werkzeuggeld kann unter bestimmten Voraussetzungen pauschal ausgezahlt werden, ohne dass Einzelnachweise oder Belege erforderlich wären.