Das qualifizierte Arbeitszeugnis erstreckt sich neben der reinen Tätigkeitsbeschreibung auch auf eine Beurteilung der Leistung und Führung des Arbeitnehmers. Besondere Ämter oder Vollmachten sind vom Arbeitgeber ebenfalls zu erwähnen. Das qualifizierte Zeugnis muss wahr, vollständig und wohlwollend formuliert sein. Auf diesem Hintergrund hat sich in den letzten Jahren ein Zeugniscode entwickelt, mit dessen Hilfe es möglich wird, auf dem Deckmantel positiver Formulierungen negative Eigenschaften des Arbeitnehmers durchblicken zu lassen.

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, sofern seine Tätigkeit eine entsprechende Beurteilung nach Dauer und Art zulässt. Dies kann auch bei Aushilfen oder geringfügig Beschäftigten der Fall sein.