Der Begriff „Personalanpassung“ hat viele andere Namen. Er ist auch als Personalfreisetzung, Personalabbau oder auch unter dem Begriff Personalentlassung bekannt. Bei der Personalanpassung geht es im Grunde um die Reduzierung eines bestehenden Personalbestandes in einem Unternehmen. Die Maßnahmen für eine Personalanpassung werden in Maßnahmengruppen unterschieden.

Direkte Personalanpassung

Wenn alle diese Maßnahmen nicht mehr ausreichen, dann kann es im Zuge der Personalanpassung auch zu Kündigungen von Seiten des Arbeitgebers kommen.

Zu den direkten Maßnahmen des Personalabbaus gehören:

• Entlassungen durch Kündigung einzelner Mitarbeiter
• Massenentlassungen von Mitarbeitern
• Entlassungen aufgrund von betrieblichen Umstrukturierungen
• Entlassungen nach einem Betriebsübergang (dies ist zum Beispiel bei einer Insolvenz des Unternehmens der Fall)

Indirekte Personalanpassung

Aber es gibt auch Alternativen zu einem direkten Personalabbau. Dazu gehört unter anderem auch die Arbeitszeitgestaltung. Überstunden werden abgebaut und keine Sonderschichten mehr gemacht. Es kommt zu Kurzarbeit oder die Arbeitszeit wird nach vorheriger Ankündigung generell für alle Mitarbeiter verkürzt. Auch die Umwandlung von Voll- in Teilzeitkräfte gehört zu den Alternativen beim Personalabbau.

Auch die Verringerung des Personalbestandes durch das Ausnutzen einer natürlichen Fluktuation (z. B. durch Eigenkündigung, Tod) oder auch andere so genannte „weiche“ Maßnahmen wie zum Beispiel Altersteilzeit, Frühpensionierungen, Abfindungsregelungen oder auch Qualifikationsmethoden gehören zur Personalanpassung.

Eine andere Möglichkeit, die Alternativen zum direkten Personalabbau anbietet, sind die personellen Maßnahmen. Befristete Arbeitsverträge werden nicht verlängert und es gibt keine Leiharbeitskräfte mehr. Das Unternehmen entschließt sich zu einem Einstellungsstopp und entlässt einzelne Mitarbeiter in den Vorruhestand und die Frühpensionierung.

Bewertung dieser Maßnahmen

Heißt die Maßnahme Einstellungsstopp, dann kann das über einen längeren Zeitraum gesehen zu einer Überalterung des Personals führen und es kann infolge dessen zu einem Qualifikationsengpass kommen. Die Kosten für diese Maßnahme sind gering, genauso wie die Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Auch bei einer Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen entstehen für den Arbeitgeber geringe Kosten und auch geringe Risiken. Beim Arbeitnehmer hingegen entsteht der Nachteil, dass er eventuell keine großen Chancen hat, auf dem freien Arbeitsmarkt wieder eine gleichwertige Stelle zu bekommen.

Zu den effektivsten Mitteln bei der Personalanpassung gehört die Arbeitszeitgestaltung. Durch den Abbau von Überstunden, der Einführung von Kurzarbeit und der Umwandlung von Voll- in Teilzeitarbeit wird für die Arbeitnehmer eine soziale Zumutbarkeit geschaffen und damit auch ein wirksames Instrument der Personalanpassung.

Eher kostenaufwändig, aber ebenfalls effektiv ist die Maßnahme der frühzeitigen Pensionierung. Es kann allerdings zu Problemen kommen, wenn davon Spezialisten betroffen sind.

Die Einrichtung eines so genannten Personalpools ist immer dann sinnvoll, wenn es zu einer zeitlich begrenzten Unterauslastung in Verbindung mit Arbeitszeitverkürzungen kommt.

Spezielle Qualifizierungsmaßnahmen, die extern von der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden, helfen in regelmäßigen Abständen Arbeitskräfte einzusparen, um im Anschluss bessere Einsatzmöglichkeiten zu bieten.

Von Seiten des Arbeitsmarktes eher riskant und auch sehr individuell sind Aufhebungsverträge, wenn sie auch im Einzelfall eine wirksame Maßnahme darstellen. Eine Lösung mit Kompromissen ist dagegen der Sozialplan oder der Interessenausgleich auf gesetzlicher Basis, der aber immer mit hohen Kosten verbunden ist.

Unter die besonderen Härtefälle fällt die Maßnahme der Kündigung von einzelnen Mitarbeitern, genauso wie Massenentlassungen, die wirklich nur die letzte mögliche Maßnahme sein sollte.