Bei dieser Weiterbildung handelt es sich um einen Zertifikatslehrgang. Das bedeutet, dass keine Teilnahme an einer Prüfung erforderlich ist um den Abschluss zu erlangen. Er richtet sich vor allem an Menschen, die in einer kaufmännischen Position tätig sind und ihr Wissen in Bezug auf die Personalentwicklung und –betreuung erweitern möchten. Auch Personaler, die sich auf diesen Bereich spezialisieren möchten, sind in diesem Kurs gut aufgehoben. Diese Weiterbildung dauert je nach Durchführungsart etwa zwei bis drei Monate und wird in den meisten IHKs nicht als Vollzeitlehrgang angeboten.

Die Schüler beschäftigen sich zunächst ausführlich mit den Grundlagen des Arbeitsrechts. Hierbei kommt sowohl das Individualarbeitsrecht zur Sprache als auch das kollektive Arbeitsrecht. Auch die möglichen Verfahren der Arbeitsgerichtsbarkeit werden genauestens erläutert. Im Anschluss erlernen die Kursteilnehmer, wie Mitarbeiter beurteilt werden und welche Verfahren hierbei zum Einsatz kommen. Besonderes Augenmerk wird dann auf das Führen von Mitarbeitergesprächen und Beurteilungsgesprächen gelegt. Zu guter Letzt wird aufgezeigt, welche Aufgaben die Personalentwicklung hat und welche Durchführungswege sie kennt.