Im Öffentlichen Dienst muss es gemäß § 5 TVöD (= Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst) mit jedem Beschäftigten ein so genanntes Qualifizierungsgespräch geben, in dem über die Qualifizierung des Mitarbeiters gesprochen werden soll. Die Führungskraft und der Beschäftigte legen in diesem Gespräch gemeinsam den Qualifizierungsbedarf des Arbeitnehmers fest und erarbeiten Möglichkeiten, wie diese Qualifizierungsziele erreicht werden können.

Besonders in Hinblick auf das Führen mit Zielen spielt das Qualifizierungsgespräch eine wichtige Rolle. Es dient der Motivation des Mitarbeiters und sorgt dafür, dass der Mitarbeiter befähigt wird, seiner Tätigkeit in vollem Umfang nachgehen zu können.