Von einer Umgruppierung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer von einer Entgeltgruppe in eine höhere oder niedrigere eingruppiert werden soll. Eine Umgruppierung wird häufig angestrengt, wenn eine Versetzung vorgenommen wird und in diesem Zuge eine Gehaltsanpassung an die Kollegen erfolgen soll.

Bei einer Umgruppierung handelt es sich um eine personelle Einzelmaßnahme, bei der der Betriebsrat gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig ist. Er kann der Umgruppierung beispielsweise widersprechen, wenn gegen geltendes Recht verstoßen wird oder der Arbeitnehmer ohne betriebliche Erfordernis unangemessen benachteiligt würde.