Die Vermögensbildung obliegt den Arbeitnehmern natürlich in erster Linie selbst. Dennoch hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, um sie dabei zu unterstützen. Die wohl bekannteste Form der Vermögensbildung im betrieblichen Umfeld sind die vermögenswirksamen Leistungen, die beispielsweise für die Besparung einer Lebensversicherung, eines Aktienfonds oder eines Bausparer bezahlt werden. Es handelt sich dabei um eine freiwillige oder unter Umständen auch tarifliche Leistung des Arbeitgebers.

Zur Vermögensbildung gehört aber auch eine Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen. Dies kann beispielsweise über Belegschaftsaktien, Investmentanteile oder Geschäftsanteile erreicht werden. Die Mitarbeiter können hierdurch zusätzlich motiviert werden. Sie identifizieren sich besser mit ihrem Arbeitgeber.