Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte eines Arbeitnehmers passiert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist für Wegeunfälle in der Leistungspflicht, der Wegeunfall ist insofern dem Arbeitsunfall gleichgestellt.

In der Praxis entstehen häufig Abgrenzungsprobleme, wenn es um die Einordnung eines Wegeunfalls geht. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise einen Umweg fährt und somit den direkten Weg zur Arbeit verlässt, kann der Unfall häufig nicht mehr als Wegeunfall eingestuft werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein abweichender Arbeitsweg jedoch zulässig, beispielsweise bei Fahrgemeinschaften. Der Arbeitsweg beginnt nach der Definition, sobald die Außentür des Wohnhauses durchschritten worden ist.