Das Wettbewerbsverbot sorgt dafür, dass ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während der Fortdauer des Arbeitsverhältnisses keine Konkurrenz machen darf. Vor allem darf sich der Arbeitnehmer nicht selbständig machen und die gleiche oder eine ähnliche Leistung wie sein Arbeitgeber erbringen. Unter Umständen kann es auch unzulässig sein, für ein Konkurrenzunternehmen zu arbeiten.

Sofern dies vertraglich vereinbart ist, kann ein Wettbewerbsverbot auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bestehen. Der Arbeitnehmer darf dann für die vereinbarte Zeitspanne nicht für ein Konkurrenzunternehmen tätig werden oder sich in derselben Branche selbständig machen. Ein Wettbewerbsverbot darf höchstens zwei Jahre dauern und der Arbeitnehmer muss finanziell entschädigt werden.