Unter Zeitarbeit versteht man eine spezielle Art des Arbeitsvertrages. Während ein normaler Arbeitsvertrag zwischen zwei Parteien geschlossen wird, tritt bei der Zeitarbeit eine dritte Partei in das Vertragsverhältnis mit ein. Der Arbeitnehmer und der Verleihbetrieb (= Zeitarbeitsunternehmen) schließen einen klassischen Arbeitsvertrag. Der Verleihbetrieb schließt mit dem Entleihbetrieb einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Der Zeitarbeiter ist daher offiziell beim Verleihbetrieb angestellt, arbeitet jedoch im Entleihbetrieb.

Die Zeitarbeit ist in vielen Unternehmen die Lösung für die Überbrückung kurzfristiger Auftragsschwankungen. Immer häufiger wird dieses Instrument jedoch auch eingesetzt, um langfristig Personal aufzubauen, da bei der Zeitarbeit für den Entleihbetrieb gewissermaßen der gesetzliche Kündigungsschutz ausgehebelt werden kann.