Ein einfaches Arbeitszeugnis unterscheidet sich vom qualifizierten Arbeitszeugnis durch die Menge der Angaben. Die wichtigsten Inhalte sind die persönlichen Daten sowie die Art und die Dauer der Tätigkeit. Zudem müssen das Datum und der Ort der Ausstellung angegeben werden. Das zentrale Element des einfachen Zeugnisses ist die Tätigkeitsbeschreibung.

Ein einfaches Zeugnis wird vor allem dann ausgestellt, wenn ein Arbeitsverhältnis nicht lange angedauert hat und somit eine qualifizierte Beurteilung des Arbeitnehmers nicht möglich ist. Auch bei Praktikanten und Aushilfen ist das einfache Zeugnis üblich. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein einfaches Zeugnis auszustellen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist es jedoch auf die Leistung zu erweitern.