Die Herausforderungen des hohen Fachkräftebedarfs in vielen Ausbildungsberufen sind groß. Neben der bereits durchgesetzten Ausbildungsvergütung für Gesundheitsberufe sollen neue Förderungsmaßnahmen und Gesetzesinitiativen mehr Azubis anlocken und so den Fachkräftemangel bekämpfen.

Vergütung für Auszubildende in den Gesundheitsberufen seit Januar 2019

Im Oktober 2018 einigten sich die Gewerkschaft ver.di, der Arbeitgeberverband VKA und der Bund auf eine Ausbildungsvergütung für Physiotherapeuten. Dieser Erfolg ist dem Engagement der Auszubildenden selbst zu verdanken. Laut Tarifeinigung müssen kommunale Krankenhäuser und Universitätskliniken seit 1. Januar 2019 Auszubildende in diesen Gesundheitsberufen neu entlohnen:

  • Physiotherapeuten
  • Diätassistenten
  • Logopäden
  • Ergotherapeuten
  • Orthoptisten
  • medizinisch-technische Assistenten

Demnach bekommen Auszubildende dieser Berufsgruppen 965,24 Euro im ersten Jahr, 1.025,30 Euro im zweiten Jahr und 1.122,03 Euro im dritten Jahr. Diese Vereinbarungen lehnen sich an die bereits länger bestehende Vergütung für Azubis in der Altenpflege an, die eine durchschnittliche Entlohnung von 1.000 Euro im ersten Jahr vorsieht.

Förderung für Erzieher geplant

Künftig sollen auch Teilnehmer anderer schulischer Ausbildungen wie beispielsweise Erzieher eine Ausbildungsvergütung erhalten. Im Bereich der Erzieher kündigt sich in den kommenden zehn Jahren ein hoher Fachkräftemangel in Kindertagesstätten und Grundschulen an. Deshalb möchte die Bundesregierung erst einmal 5.000 Auszubildende im Erzieherberuf fördern. Es ist eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 1.140 Euro im ersten Jahr geplant.

Maßnahmenpaket für Pflegeberufe

In der Alten- und Krankenpflege gibt es knapp 40.000 offene Stellen. Um diesem großen Bedarf an Pflegefachkräften Rechnung zu tragen, möchte die Bundesregierung bis zum Jahr 2023 ein Maßnahmenpaket realisieren. Demnach soll die Anzahl der Auszubildenden und der Ausbildungseinrichtungen im Pflegebereich um zehn Prozent aufgestockt werden. Zudem planen die Bundesminister eine Weiterbildungsoffensive mit 5.000 zusätzlichen Fortbildungsplätzen.

Überarbeitete Ausbildungsordnungen und neue Berufsbilder

Mit der zunehmenden Digitalisierung steigt der Bedarf an neuen Berufsbildern. Bislang ist mit dem Kaufmann für E-Commerce in den letzten Jahren lediglich ein zusätzlicher Ausbildungsberuf hinzugekommen. Im August 2018 starteten die ersten Auszubildenden diese fachspezifische Ausbildung für eine Karriere im Onlinehandel. Das Ergebnis sind 1.400 Ausbildungsverträge, die angehende Kaufleute für E-Commerce im Jahr 2018/2019 unterzeichnet haben. Für 72 bestehende Ausbildungsberufe gibt es neu überarbeitete Ausbildungsordnungen.

Kommt eine gesetzliche Mindestvergütung für Azubis?

Wenn es nach den Plänen der Bundesbildungsministerin geht, soll ein Mindestbetrag für die Ausbildungsvergütung festgeschrieben werden. Als Mindestvergütung ist eine Entlohnung von 504 Euro monatlich angedacht. Der deutsche Gewerkschaftsbund hält diesen Mindestbetrag für zu niedrig. Derzeit liegen die Durchschnittsgehälter von Auszubildenden unterschiedlicher Berufsbilder teilweise extrem weit auseinander, wie diese Beispiele zeigen:

  • Fleischer: 383 Euro
  • Friseure: 387 Euro
  • Augenoptiker: 550 Euro
  • Bäcker: 678 Euro
  • Elektroniker: 704 Euro
  • Einzelhandelskaufmann: 806 Euro
  • Biologielaborant: 1.001 Euro
  • Bankkaufmann: 1.049 Euro
  • Mechatroniker: 1.070 Euro

Eine gesetzliche Mindestvergütung würde vor allem für Auszubildende in kleinen Ausbildungsbetrieben und nicht tarifgebundenen Unternehmen Vorteile bringen. In diesen Bereichen sind Kürzungen von bis zu 20 Prozent zulässig. Ob sich die Bundesregierung auf einen Mindestlohn für Auszubildende einigen wird, ist noch ungewiss.

Quelle: Deutsche Handwerks-Zeitung, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft