Das Vertrauen zu den Arbeitnehmern ist für Arbeitgeber enorm wichtig, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Denn eine umfangreiche Kontrolle im laufenden Betrieb ist sehr aufwändig und auch gar nicht in allen Situationen möglich. Aus diesem Grund ist für Positionen, für die ein außerordentliches Vertrauensverhältnis notwendig ist, eine Personalprüfung vor der Einstellung nahezu unabdingbar. Doch auch wenn ein Arbeitsverhältnis schon länger besteht, kann eine Personalprüfung notwendig sein. Beispielsweise dann, wenn sich eine fortlaufende Unterschlagung oder ein anderes pflichtwidriges Verhalten auf eine Gruppe von Arbeitnehmern, nicht aber auf einen einzelnen Arbeitnehmer, eingrenzen lässt. Und selbst wenn ein einzelner Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber schadet, gilt es dies für einen späteren Prozess zu beweisen. Idealerweise wird dafür eine professionelle Detektei zur Personalprüfung beauftragt. In diesem Artikel wollen wir einige Beispielsituationen zeigen, in denen Arbeitgeber vom Einsatz einer Detektei profitieren können.
Vor Gericht verwertbare Beweise durch den Einsatz einer Detektei
Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten fristlos kündigen möchte, muss dafür in der Kündigung erst einmal nur der Kündigungsgrund dargelegt werden. Sollte der gekündigte Arbeitnehmer diese Kündigung anfechten, liegt die Beweislast allerdings beim Arbeitgeber. Es muss also nachgewiesen werden, dass der die fristlose Kündigung ermöglichende Umstand tatsächlich eingetreten und vom Arbeitnehmer zu vertreten ist. Dies ist in der Praxis häufig schwierig und führt zu einem erheblichen Prozessrisiko. Mit einer auf diesem Gebiet erfahrenen Detektei für Personalprüfung wird dies aber deutlich einfacher. Denn entsprechende Detekteien profitieren von umfangreicher Erfahrung und Wissen so genau, wie solch ein Umstand vor Gericht bewiesen werden kann.
Häufig klappt dies nur, wenn er auf frischer Tat ertappt wurde oder durch glaubhafte Zeugenaussagen oder anderes Beweismaterial wie Kameraaufnahmen belastet werden kann.
Personalprüfung vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses
Bei einigen Positionen möchten Arbeitgeber schon vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses eine Überprüfung des potentiellen neuen Mitarbeiters durchführen. Bei Staatsangestellten gibt es dafür die Sicherheitsüberprüfungen Ü1, Ü2 und Ü3. Für die freie Wirtschaft gibt es aber keine entsprechenden Vorgaben. Es liegt also stets im Ermessen des Arbeitgebers, was im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben geprüft wird. Auch dabei kann eine Detektei für Personalprüfung helfen.
Denn diese kann auf zahlreichen Erfahrungen basierend beraten und die Überprüfung durchführen. Dabei achtet eine erfahrene Detektei natürlich auf die Wahrung der Diskretion und die Einhaltung der geltenden Gesetze gleichermaßen. Einige Aspekte können nur mit dem Einverständnis des Bewerbers geprüft werden, während andere Aspekte auch so kontrolliert werden können. Arbeitgeber schützen sich vor rechtlichen Problemen, wenn sie solch eine Überprüfung nicht auf eigene Faust durchführen, sondern diese Aufgabe an eine spezialisierte Detektei abgeben.
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