Während die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Krankenversicherung der Angestellten längst kein Geheimnis mehr sind, ranken sich noch immer viele Mühen um die Zuschüsse zur Privaten Krankenversicherung. Tatsächlich haben Angestellte in entsprechenden Gehaltsstufen die Gelegenheit, sich frei zwischen den Modellen zu entscheiden. Doch welche Folgen hat dies für die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers? Wir werfen darauf einen genauen Blick.
Der Arbeitgeber zahlt mit
Generell wäre es nicht durchsetzbar, Arbeitgeber nur im Falle einer gesetzlichen Versicherung ihrer Mitarbeiter zur Zahlung eines Beitrags zu bewegen. Stattdessen wird auch bei der PKV ein Beitrag gezahlt, um so für die finanzielle Entlastung der Mitarbeiter und ihrer Familien zu sorgen. Von Vorteil ist dabei die Tatsache, dass der Zuschuss für den Arbeitgeber stets steuerfrei ist und in dieser Hinsicht keine Nachteile mit sich bringt.
Aktuell beträgt der maximale Zuschuss der Versicherung rund 352 Euro. Zudem kann der Zuschuss auch für die Familienangehörigen der Mitarbeiter von Bedeutung sein, die ebenfalls privat versichert sind. Die Voraussetzung dafür ist, dass alle Angehörigen Familienversichert gewesen wären, hätte sich der Arbeitnehmer stattdessen für die GKV entschieden und wäre diesen Weg gegangen.
Was sind die Voraussetzungen?
Die entscheidende Grundlage für den Wechsel in die PKV, der für viele Angestellte sehr attraktiv erscheint, bleibt das Einkommen. Dieses muss an oder besser über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese ist aktuell mit einem jährlichen Betrag von 60.750,00 Euro festgesetzt. Gelingt es einem Angestellten auf der Basis des aktuellen Arbeitsvertrags nicht, diesen Wert zu übersteigen, so bleibt er zunächst gesetzlich versichert. Weitere Details zu den Voraussetzungen finden Sie auf wefox.de.
Wie gehen Mitarbeiter vor?
Zunächst ist es die Pflicht des Mitarbeiters, sich um den Zuschuss für die Krankenversicherung zu kümmern. Dafür ist es notwendig, die genaue Höhe des PKV-Beitrags nachzuweisen. Die Bescheinigung der Versicherung muss somit vorgelegt werden, damit die Überweisung des Zuschusses überhaupt in die Wege geleitet werden kann.
Wessen Partner in Elternzeit geht, der kann einen weiteren Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten, wie er in der Familienversicherung der GKV vorgesehen wäre. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass der reguläre Zuschuss bislang noch nicht im vollen Umfang in Anspruch genommen wurde und noch Reserven vorhanden sind.
Was ist für mich als Arbeitgeber teurer?
Generell müssen Arbeitgeber keine besonderen Präferenzen haben, was die Versicherung ihrer Angestellten angeht. Dies liegt daran, dass für die GKV und die PKV ein steuerfreier Zuschuss gezahlt werden muss. Bei den privaten Versicherungen ist dieser in der Regel genau so hoch, wie jener Beitrag, der im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse hätte gezahlt werden müssen.
Handelt es sich bei der privaten Versicherung des Arbeitnehmers jedoch nicht um eine Vollversicherung, so ist es für den Arbeitgeber nicht zwingend notwendig, den Zuschuss zu bezahlen. Sofern eine reine Zusatzversicherung vorliegt, mit der noch weitere Leistungen abgedeckt werden können, die bis dato noch nicht in die Absicherung integriert waren, so muss der betreffende Beitrag in voller Höhe vom Arbeitnehmer gezahlt werden.
Unter dem Strich treten an diesen Stellen verschiedene Szenarien für den Arbeitgeber zutage. Der maximale Zuschuss, mit dem gerechnet werden muss, liegt bei 351,66 Euro pro Monat. Doch generell ist es für Arbeitnehmer nie notwendig, mehr als die Hälfte der anfallenden Kosten der PKV zu übernehmen.
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