In einer Zeit, in der geeignete Mitarbeiter schwer zu finden sind, erweist sich die Angabe eines realistischen Gehalts als wichtiges Marketinginstrument für Unternehmen. Die Vergütung ist zwar nicht das alleinige Entscheidungskriterium bei der Arbeitsplatzwahl, aber dennoch eine bedeutende Information für die Bewerber. Dies belegen Studienergebnisse wie beispielsweise eine Online-Befragung von Adzuna.

Online-Umfrage zum Thema Gehaltsangabe in Stellenausschreibungen

Diese Suchmaschine für Stellenanzeigen befragte 552 Arbeitssuchende. Demnach vertreten 74 Prozent der Befragten die Ansicht, dass Stellenausschreibungen Informationen zum Verdienst beinhalten sollten. Beinahe zwei Drittel der Studienteilnehmer sprechen sich für eine Gehaltsangabe aus, die das Mindestgehalt offenbart. 36 Prozent bevorzugen eine Gehaltsspanne, um eine offene Arbeitsstelle in Hinblick auf die Bezahlung einzuordnen.

Ob eine Stellenanzeige die Gehaltsfrage klärt, dürfte sich auch auf die Bereitschaft der Jobsuchenden auswirken, sich zu bewerben. Sind zwei identische Stelleninserate verfügbar, würden 60 Prozent der Befragten eher die Ausschreibung mit der Gehaltsinformation wählen.

Mindestgehalt oder Gehaltsspanne im Jobinserat

Viele deutsche Arbeitgeber scheuen sich in den Stelleninseraten davor, beim Gehalt konkrete Zahlen zu nennen. Stattdessen verwenden sie wenig aussagekräftige Formulierungen wie attraktive Bezahlung oder angemessenes Gehalt. Arbeitgeber können den Erfolg bei der Mitarbeitersuche positiv beeinflussen, indem sie detaillierte Fakten zu diesen Punkten nennen:

  • Verdienst und allenfalls freiwillige Sozialleistungen
  • Tätigkeitsort
  • Arbeitsaufgaben

Potenzielle Mitarbeiter schätzen insbesondere die Nennung eines Mindestgehalts verbunden mit der Information, bei entsprechender Qualifikation und Erfahrung den Beschäftigten überdurchschnittlich zu entlohnen. Die Erwähnung einer Gehaltsbandbreite zwischen Mindestvergütung und höchstmöglicher Entlohnung würde die Einkommensfrage für Jobkandidaten noch transparenter beantworten. Allerdings schrecken Arbeitgeber häufig davor zurück, eine konkrete Gehaltsspanne anzugeben, weil sie der Verhandlung nicht vorgreifen möchten.

In einigen Ländern sind Gehaltsinformationen in Stellenausschreibungen Usus

Deutsche Unternehmen zeigen sich in Gehaltsfragen bei Stellenausschreibungen wenig auskunftsfreudig. In Österreich sind Gehaltsangaben in Stellenanzeigen hingegen bereits seit einigen Jahren verpflichtend. Demnach müssen Arbeitgeber in Jobinseraten das Gehalt angeben, wenn das Einkommen nicht durch Kollektivvertrag, Tarif oder Satzung normiert ist. Fehlt das Mindestgehalt in der Stellenanzeige, droht österreichischen Unternehmen eine Verwaltungsstrafe. Auch in Großbritannien und Frankreich hat sich die Nennung der Gehaltshöhe in Jobausschreibungen etabliert.

Warum Gehaltsangaben für Bewerber und Arbeitgeber sinnvoll sind

Nennen Arbeitgeber in Jobinseraten das Mindestgehalt, erhalten Bewerber einen ersten Richtwert für die Gehaltsverhandlung und einen Hinweis auf die branchenübliche Vergütung. Signalisiert ein Unternehmen die Bereitschaft, ein überdurchschnittliches Gehalt zu zahlen, wissen potenzielle Kandidaten, dass es hier einen Verhandlungsspielraum gibt. Eine realistische Einschätzung der tatsächlichen Vergütung ist freilich nicht möglich. Dennoch hilft die Angabe einer Mindestvergütung den Bewerbern dabei, sich auf eine Gehaltsverhandlung einzustellen und die Stellenangebote vorzuselektieren.

Die Nennung konkreter Zahlen zum Mindestgehalt ist auch aus Arbeitgebersicht sinnvoll. Arbeitssuchende richten ihre Bewerbungen bevorzugt an Unternehmen, die Stelleninserate mit Gehaltsangaben veröffentlichen. Sie können anhand der Vergütungsinformationen einschätzen, ob ein Arbeitgeber ihre Gehaltswünsche erfüllen kann, bevor sie ein zeitintensives Bewerbungsverfahren durchlaufen. Dies erspart den Bewerbern und dem Arbeitgeber Zeit, zumal Jobkandidaten mit höheren Vorstellungen bereits vorzeitig ausscheiden und sich erst gar nicht bewerben.