Das Arbeitsgericht Aachen spricht sich gegen lange, lackierte Fingernägel bei der Betreuung von Senioren in einer Pflegeeinrichtung aus. Demnach ist eine Weisung des Pflegeheims, wonach alle Pflege- und Betreuungskräfte lediglich mit kurzen, unlackierten Nägeln zur Arbeit kommen dürfen, aus Gründen des Gesundheitsschutzes zulässig.
Der Fall: Pflegeheim verbietet lange, lackierte Fingernägel in der Seniorenbetreuung
Die Klägerin arbeitet in einer Pflegeeinrichtung mit knapp 80 Bewohnern im Kreis Heinsberg. Nach einer Weisung der beklagten Arbeitgeberin müssen alle Beschäftigten dieses Seniorenheims ihre Arbeit mit kurzen, unlackierten Fingernägeln verrichten. Die Klägerin wehrte sich gegen diese Anordnung vor dem Arbeitsgericht Aachen, weil lackierte Gel-Fingernägel ihrer Persönlichkeit entsprechen. Sie argumentierte, dass sie keine Pflegetätigkeiten ausübt, sondern die Senioren lediglich betreut. Außerdem sei sie nur selten mit der Essenszubereitung betraut.
Das Urteil: Weisung ist wegen Gesundheitsschutz der Senioren zulässig
Das Arbeitsgericht Aachen schloss sich der Ansicht der Arbeitgeberin an, wonach das gesamte Pflegepersonal lediglich mit kurzen und unlackierten Fingernägeln arbeiten dürfe (Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 21. Februar 2019, Az. 1 CA 1909/18). Die Richter verwiesen auf die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und legten diese ihrer Entscheidung zugrunde.
Eine Interessenabwägung zwischen dem Gesundheitsschutz der Bewohner und dem Persönlichkeitsrecht der Betreuerin fiel zugunsten der Senioren aus. Die Gesundheit der Pflegebedürftigen sei vorrangig, zumal sich unter langen, lackierten Nägeln Bakterien ansiedeln könnten. Zudem habe die Klägerin als soziale Betreuungsperson täglich Kontakt zu den Bewohnern. Die Arbeitsrichter stuften die Anordnung der Pflegeeinrichtung, wonach das gesamte Betreuungs- und Pflegepersonal lediglich kurze, unlackierte Nägel tragen dürfe, als angemessen und berechtigt ein.
Daraus ergibt sich, dass Arbeitgeber den Mitarbeitern in bestimmten Fällen Weisungen bezüglich des Aussehens am Arbeitsplatz erteilen dürfen.
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