Die Frage, ob Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz erhalten, soll noch in diesem Jahr entschieden werden. Arbeitgeber können bereits jetzt mit ihren Beschäftigten Arbeitsplätze im Homeoffice individuell vereinbaren oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung treffen. Dies betrifft Mitarbeiter, die ihre Tätigkeiten teilweise im Unternehmen und teilweise zuhause ausüben. Die Entscheidung, ob ein Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten kann, fällt bislang der Arbeitgeber.

Gesetzliches Recht auf Homeoffice-Arbeitsplatz soll kommen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte im laufenden Jahr ein Recht der Mitarbeiter auf Homeoffice-Arbeitsplätze gesetzlich verankern. Hat dieses Gesetzesvorhaben Erfolg, könnten Unternehmen den Arbeitnehmerwunsch auf Heimarbeit nur mehr mit einer entsprechenden Begründung ablehnen. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Arbeitnehmer ein Recht auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz durchsetzen könnten. Eine solche Regelung würde hauptsächlich Büroangestellte betreffen.

Rechtsvorschriften bei Homeoffice-Arbeitsplätzen beachten

Unabhängig davon, ob es einen Rechtsanspruch gibt oder nicht, müssen Arbeitgeber einige Rechtsvorschriften berücksichtigen, wenn ein Mitarbeiter im Homeoffice tätig ist:

  1. Arbeitsschutz
    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, einen Arbeitsplatz nach der Gefährdung zu beurteilen, erstreckt sich auch auf den Tätigkeitsort des Homeoffice. Demnach muss der Bildschirmarbeitsplatz zuhause den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung entsprechen. Zudem sind die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel und die Vorgaben der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu berücksichtigen.
  2. Datenschutz
    Außerdem muss die Datensicherheit im Homeoffice hohe Ansprüche erfüllen. Dies betrifft sowohl die personenbezogenen Daten, die dem Schutz der DSGVO unterliegen, als auch die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Arbeitgebers. Demnach muss der Arbeitgeber geeignete Vorkehrungen treffen, damit weder Familienmitglieder noch andere Personen über den Computer und das Mobiltelefon des Mitarbeiters auf die vertraulichen Daten zugreifen können. Zudem sind eine sichere Datenübertragung über VPN-Verbindungen und eine Datenspeicherung über einen Unternehmensserver zu gewährleisten.
  3. Arbeitszeit
    Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, müssen die gesetzlichen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes zur Höchstarbeitszeit sowie jene zu den Ruhepausen und Ruhezeiten berücksichtigen. Demnach müssen sie beispielsweise nach der Absolvierung der täglichen Arbeitszeit eine Ruhezeit von elf Stunden einhalten. Der Arbeitgeber ist dazu aufgefordert, die Mitarbeiter über diese Bestimmungen zu informieren und eine Methode der Zeiterfassung für die Arbeitszeiten außerhalb des Unternehmens einzuführen.

Ob es einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice geben wird, steht noch nicht fest. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein allfälliges Gesetz nicht alle Bedingungen und Umstände regeln kann. Für die Regelung von Einzelheiten könnten die Arbeitgeber daher je nach Situation Betriebsvereinbarungen oder Richtlinien nutzen.