Der Arbeitsmarkt unterliegt einem ständigen Wandel. Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten sich heutige Arbeitnehmer aktiv an Weiterbildungen interessiert zeigen.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das mit dem 1. Januar 2019 ins Leben gerufen wurde, sollen die Arbeitnehmer auf die fortschreitende Automatisierung und Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt optimal ausgerüstet sein. Mit dem neuen Gesetz hat somit jeder Arbeitnehmer per Gesetz Anspruch auf eine entsprechende Beratung, die von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt wird. Ziel dieser Maßnahme ist eine Förderung von Weiterbildungen.

Vor allem für ältere Personen, Arbeitnehmer mit geringer Qualifikation und Arbeitslosen bietet das Qualifizierungschancengesetz einen wichtigen Ansporn, sich fortzubilden und diese Chance zu nutzen. Speziell für diese Personen kann der Umgang mit EDV und anderen digitalen Arbeitsprozessen zu einer Überforderung aufgrund fehlenden Fachwissens oder anderen Faktoren wie Verunsicherung vor einem ungewissen Wechsel auf einen neuen Arbeitsplatz führen. Dabei ist die Automatisierung in vielen Branchen wie Forschung, Technologie oder Medizin unvermeidbar.

Kampf gegen den Fachkräftemangel

Besonders für gefragte Engpassberufe, denen ein akuter Fachkräftemangel droht, ist die Förderung ideal. Beispielsweise in der IT-Branche ist eine zeitnahe und kontinuierliche Fortbildung unerlässlich. Eine große Neuerung sieht vor, dass die Arbeitsagentur die Fortbildungskosten zu 100 Prozent übernimmt, sofern Mitarbeiter über 45 Jahre oder schwerbehindert sind, sofern der Betrieb eine Betriebsgröße zwischen 10 bis 249 Mitarbeitern umfasst.

Zudem verbessert sich ab dem 1. Januar 2020 der Zugang zum sogenannten Arbeitslosengeld I. Wer innerhalb der letzten zweieinhalb Jahren, nicht zwei wie bisher, mindestens 12 Monate beschäftigt und versicherungspflichtig war, profitiert von dieser Änderung.

Kriterien für die Weiterbildungsförderung

Für einen Anspruch gemäß dem Qualifizierungschancengesetz muss die zuletzt geförderte Weiterbildung mindestens vor vier Jahren erfolgt sein. Auch eine Berufsausbildung, die abgeschlossen worden ist, muss außerhalb dieses Zeitrahmens stattgefunden haben.

Bevorzugt werden Mitarbeiter, die sich für den Wandel auf dem Arbeitsmarkt optimal aufstellen möchten. Außerdem werden die Fortbildungen nicht auf den aktuellen Arbeitsplatz bezogen, sondern sind einzig und allein auf den digitalen sowie automatisierten Arbeitsmarkt abgestimmt.

Finanzierung der Weiterbildungen

Die finanzielle Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit richtet sich nach der Betriebsgröße. Bei weniger als 10 Mitarbeitern beträgt die Förderung an den Weiterbildungskosten bis zu 100 Prozent. Bei Unternehmen mit 10 bis 249 Personen werden von der Bundesagentur für Arbeit maximal 50 Prozent gefördert. Bis zu 25 Prozent der Weiterbildungskosten werden in großen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gefördert. Die Antragstellung kann beim Arbeitgeber oder bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.

Die Entscheidung über die Bewilligung einer Weiterbildung wird von der Arbeitsagentur getroffen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Weiterbildungsmaßnahmen und den Ablauf von der Bundesagentur für Arbeit beraten zu lassen. Grundsätzlich soll das Qualifizierungschancengesetz und die damit verbundenen Erweiterungen für Zuschüsse ab dem 1. Januar 2020 eine wichtige Hilfestellung für Personen gewährleisten, die mit dem aktuellen Bildungsstand einen erschwerten Zugang auf dem digitalen Arbeitsmarkt haben. Die Maßnahme bzw. welche Weiterbildungen gefördert werden, werden je nach Einzelfall genau geprüft und entschieden. Es empfiehlt sich, sich unverbindlich beraten zu lassen, um auf die fortschreitenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt reagieren zu können.