Ein fünftägiger Yoga-Kurs kann einen Anspruch auf Bildungsurlaub begründen. Das LAG Berlin-Brandenburg sprach sich dafür aus, den Begriff der beruflichen Weiterbildung im Sinne des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes (BiUrlG) weit auszulegen.

Der Fall: Arbeitnehmer klagt auf Freistellung zum Bildungsurlaub für Yoga-Kurs

Der Kläger wollte Bildungsurlaub in Anspruch nehmen, um an einem fünftägigen Yoga-Kurs teilzunehmen. Diese Veranstaltung an einer Volkshochschule stand unter dem Titel „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“. Der Kläger machte diesen Anspruch zunächst ohne Erfolg vor dem Arbeitsgericht geltend.

Das Urteil: Yoga-Kurs erfüllt die Anforderungen des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes

In zweiter Instanz gab das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg dem Klagebegehren statt (Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 11. April 2019, Az. 10 Sa 2076/18). Im vorliegenden Fall entspreche der Yoga-Kurs der Volkshochschule den Anforderungen, die § 1 BiUrlG für den Bildungsurlaub normiert. Demnach sei es für den Bildungsurlaub ausreichend, wenn der absolvierte Kurs auf die politische Bildung oder die berufliche Weiterbildung abziele.

Die Richter sprachen sich für eine weite Auslegung des Begriffes „berufliche Weiterbildung“ aus. Der Zweck dieses Yoga-Kurses bestehe unter anderem darin, die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmern zu forcieren. Demnach sollen die Teilnehmer einer Veranstaltung des Bildungsurlaubes darin gefördert werden, sich zu behaupten und den zeitlichen Gegebenheiten anzupassen, die sich in technischer und sozialer Hinsicht stetig ändern. Diese Anforderungen könne auch ein Yoga-Kurs erfüllen.

Dieses Urteil ist ein Beispiel dafür, dass auch unkonventionelle Kurse die bezahlte Freistellung für einen Bildungsurlaub rechtfertigen können. Da es kein bundeseinheitliches Gesetz gibt, fallen die gesetzlichen Anforderungen für einen Bildungsurlaub in den deutschen Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich aus. Die Rechtsprechung hat beispielsweise Veranstaltungen zur Erkennung und Bewältigung von Stress, zum sanften Alpentourismus und einen VHS-Kurs zur Souveränität und Kampfrhetorik für Maschinenführer anerkannt.