Deutschland kämpft mit einem akuten Mangel an Pflegepersonal. Viele Stellen sind unbesetzt, weil sich nicht genügend Pflegekräfte bewerben. Eine Mitursache für diese Diskrepanz ist der Umstand, dass Pflegepersonal in vielen Bereichen verschieden entlohnt wird und einen niedrigen Verdienst erhält.

Ein neues Gesetz soll zukünftig dafür sorgen, dass alle Pflegekräfte Tariflöhne beziehen. Den dazugehörigen Gesetzentwurf hat das Kabinett bereits beschlossen. Abgesehen von der geplanten Lohnerhöhung soll der Pflegeberuf auch durch andere Maßnahmen attraktiver werden. Dazu gehören eine optimierte Personalausstattung in den Krankenhäusern und eine intensive Rekrutierung ausgebildeter Pflegekräfte aus anderen Ländern.

Derzeitige Situation: Viele unbesetzte Stellen im Pflegebereich

Im Juni 2019 waren knapp 1,6 Millionen Menschen in der Alten- und Krankenpflege beschäftigt. Dem standen 40.000 offene Stellen gegenüber. Auffallend ist der Gehaltsunterschied in den einzelnen Sparten. Demnach erhalten Altenpflege-Fachkräfte monatlich rund 570 Euro weniger als Arbeitnehmer in der Krankenpflege. Der durchschnittliche Bruttoverdienst eines ausgebildeten Altenpflegers betrug im Jahr 2017 circa 2.750 Euro. Eine vergleichbare Fachkraft in der Krankenpflege verdiente hingegen 3.314 Euro pro Monat.

Aktuell: Unterschiedlich hoher Pflegemindestlohn in Ost und West

Die momentane Gesetzeslage normiert einen allgemeinen Pflegemindestlohn, der in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich hoch ist. Demnach beträgt der Stundensatz im Osten 10,55 Euro, jener im Westen und in Berlin 11,05 Euro. Dies soll sich nach dem neuen Gesetz ändern. Es ist eine Vereinheitlichung der Entlohnung für Pflegekräfte in Ost- und Westdeutschland geplant.

Die Angehörigen des Pflegeberufs sollen Wertschätzung in Form höherer Löhne erfahren werden. Gleichzeitig geht es darum, junge Menschen als Pflegekräfte auszubilden, um dem steigenden Personalbedarf in der Betreuung älterer Menschen gerecht zu werden.

Neues Gesetz für höhere Entlohnung in der Altenpflege

Ein neues Gesetz soll eine höhere Entlohnung für qualifiziertes Pflegepersonal und Hilfskräfte bewirken. Um dieses Vorhaben umzusetzen, hat der Gesetzgeber zwei verschiedene Szenarien entwickelt.

Szenario 1: Tarifvertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf Mindestarbeitsbedingungen in der Altenpflege einigen. Demnach sollen mehrstufige Tariflöhne für ausgebildete Pflegekräfte und Pflegehelfer festgelegt werden. Letztere müssen alle Arbeitgeber als verbindliche Lohnuntergrenzen berücksichtigen. Dieses Szenario setzt voraus, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber in Hinblick auf die Gehaltsfrage einen flächendeckenden Tarifvertrag vereinbaren.

Momentan gibt es Kritik von privaten Pflegeheimbetreibern und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die sich gegen vereinheitlichte Löhne für das Bundesgebiet aussprechen. Dennoch hat sich ein neuer Arbeitgeberverband entwickelt, dem Pflegeanbieter und Wohlfahrtsverbände angehören.

Das Ziel besteht darin, dass sich dieser Verband und die Ver.di Dienstleistungsgewerkschaft bis zum Jahresende auf einen Tarifvertrag einigen, dem der deutsche Gesetzgeber die Allgemeinverbindlichkeit erteilt.

Szenario 2: Pflege-Mindestlöhne für alle Pflegebediensteten

Scheitert dieses Vorhaben, möchte der Bundesminister für Arbeit die Pflege-Mindestlöhne anheben lassen. Demnach sollen Mindestlöhne für Hilfskräfte und qualifiziertes Pflegepersonal kommen. Die Vorschläge für solche Lohnuntergrenzen würde die bereits jetzt bestehende Pflegekommission unterbreiten.

Im nächsten Schritt wäre das Bundesarbeitsministerium am Zug, diese Mindestlöhne als allgemeinverbindlich anzusetzen. Das Ziel besteht darin, dass die Pflegebediensteten in den west- und ostdeutschen Bundesländern in Zukunft dieselben Löhne beziehen.

Problem bei der Finanzierung

Experten rechnen damit, dass diese Maßnahmen Mehrkosten von zwei bis fünf Milliarden Euro verursachen könnten. Wer für diese Finanzierung aufkommen soll, ist noch ungewiss. Als mögliche „Finanzgeber“ kommen die Pflegebedürftigen selbst, die Angehörigen, die Pflegeversicherung und die Steuerzahler in Betracht.