Im Mai 2019 hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für Furore gesorgt, denn danach müssen Firmen nun ein Arbeitszeiterfassungssystem einführen. Aber wie kam es zu der Entscheidung, wie funktioniert die Arbeitszeiterfassung und wie geht es jetzt weiter? Dazu haben wir für Sie alle in diesem Beitrag alle wichtigen Infos zusammengestellt.

Definition: Was ist Arbeitszeiterfassung?

In jedem Arbeitsvertrag ist festgelegt, wie lange ein Mitarbeiter täglich zu arbeiten hat. Mit einem Arbeitszeiterfassungssystem können Mitarbeiter und Arbeitgeber genau festhalten, ob der Vertrag eingehalten wurde. Fehlzeiten, Pausen oder Überstunden lassen sich damit genau abrechnen. Zeiterfassungssysteme haben somit nicht nur eine Beweisfunktion, sondern sind auch wichtig für die Höhe des Lohnes oder Gehalts.

Grundlagen für die Arbeitszeiterfassung

In Deutschland gibt es nur wenige Regelungen, die die Arbeitszeiterfassung betreffen. Die wichtigsten Anhaltspunkte ergeben sich aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Hier wird zunächst in § 3 ArbZG geregelt, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Im Ausnahmefall kann sie auf zehn Stunden verlängert werden. Weitere Ausnahmen sind in § 7 ArbZG geregelt. Daraus ergibt sich auch, dass der Arbeitgeber den Überstunden schriftlich zustimmen muss.

Die Arbeitszeit und ausreichende Ruhephasen haben eine direkte Auswirkung auf die Gesundheit der Mitarbeiter. Daher hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht darauf zu achten, dass die Mitarbeiter nicht zu lange arbeiten. Ein Nachweis über die Arbeitszeit ist also auch wichtig, um festzustellen, ob diese Pflicht beachtet wird. Die Fürsorgepflicht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 617, 618 und 619 BGB.

Nach § 16 (2) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die täglichen Arbeitszeiten nach § 3 ArbZG zu erfassen und auch ein Verzeichnis über die Einwilligungen zur Verlängerung nach § 7 ArbZG anzulegen. Diese Nachweise müssen zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Dieses Hintergrundwissen ist wichtig für das Verständnis des EuGH-Urteils.

EuGH-Urteil 2019 zur Arbeitszeiterfassung

Die Gewerkschaft Federación de Servicios de Comisiones Obreras (CCOO) hat in Spanien gegen die Deutsche Bank SAE geklagt, weil ein betriebsinternes System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit der Bankangestellten fehlt. Das sogenannte Vorabentscheidungsersuchen ging am 29. Januar 2018 beim Gerichtshof ein und endete am 14. Mai 2019 mit einem Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs.

Inhalt des Urteils

Das Gericht stellte fest, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber daher verpflichten müssen „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann“.

Dafür werden unter anderem zwei Begründungen genannt: die Arbeitgeber sollen dadurch „die erforderlichen Mittel zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer“ bereitstellen und außerdem den Arbeitnehmervertretern ermöglichen, ihre Rechte und Pflichten auszuüben. Diese unterstützen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, indem sie geeignete Maßnahmen und Vorschläge zum Mitarbeiterschutz unterbreiten.

Wer ist betroffen vom Urteil?

Der Europäische Gerichtshof hat sein Urteil nicht nur für Spanien, sondern gleich für alle Mitgliedstaaten der EU gefällt und sich dabei auf die Grundrechtecharta (GRCh) berufen. In dieser sind „gesunde, sichere und würdige Arbeitsbedingungen“ für Arbeitnehmer verankert. Das Urteil ist also für alle Mitgliedstaaten bindend.

Welche Folgen für Arbeitnehmer hat das Urteil?

Stechuhren und Arbeitszeitprotokolle sind nicht in jedem Unternehmen an der Tagesordnung. Besonders in kleinen Unternehmen mit nur einer Handvoll Mitarbeitern laufen die täglichen Arbeitszeiten meist auf Vertrauensbasis ab. Arbeitnehmer müssen sich nun künftig darauf einstellen, mit Zeiterfassungssystemen zu arbeiten und nicht nur einfach zu kommen und zu gehen. Ansonsten haben Arbeitnehmer nicht mit drastischen Veränderungen zu rechnen.

Welche Folgen für Arbeitgeber hat das Urteil?

Für Arbeitgeber ist die Situation prekärer, wenn sie bislang auf Zeiterfassungssysteme verzichtet haben. Denn nun sind geeignete Systeme anzuschaffen, an zentralen Stellen zu platzieren und in passender Weise mit der Lohnbuchhaltung zu verbinden. Arbeitgeber sind daher vor organisatorische Herausforderungen gestellt.

Dazu kommt, dass auch datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden müssen, wenn die Arbeitszeiten namentlich aufgezeichnet werden. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber auf eine Dauerüberwachung verzichtet und die Zugriffsrechte auf die Daten rechtskonform regelt. Dann sind aus datenschutzrechtlicher Sicht die geringsten Probleme zu erwarten.

Umsetzung Arbeitszeiterfassung nach EuGH-Urteil 2019 (Gestaltungsmöglichkeiten)

Auch wenn das Gerichtsurteil für alle Staaten bindend ist, so hat doch der Gerichtshof nicht festgelegt, in welcher Art und Weise die Zeiterfassung umgesetzt werden muss. Stattdessen gibt es ausdrücklich den Mitgliedstaaten die Freiheit, die Form der Arbeitszeiterfassung selbst auszuarbeiten und festzulegen. Bedingung ist nur, dass sie systematisch erfolgt, damit die Zeiten korrekt eingepflegt werden können und dass der Arbeitnehmer Einsicht nehmen kann.

Außerdem erlaubt der EuGH in seinem Urteil auch weiterhin begründete Ausnahmen in besonderen Fällen. Wenn in Deutschland also das Urteil auf nationaler Ebene in die Gesetze eingebunden wird, können nach wie vor bestimmte Einzelfälle von der Verpflichtung befreit werden. Also beispielsweise bei einer größenabhängigen Regelung kann die Pflicht für Kleinunternehmen entfallen.

Smarte Lösung: App für mobile Zeiterfassung

Grundsätzlich haben die Unternehmen verschiedene Möglichkeiten der Zeiterfassung. Sie können die Arbeitszeit auf Papierbögen erfassen, über Excel-Tabellen, Dienstpläne, elektronische Geräte, Browser-Stempeluhren, manuelle Stempeluhren (Lochstempel) oder über eine App für mobile Zeiterfassung von Anbietern wie sevDesk und Co. Jedes Unternehmen sollte dabei auf die für die Firma und die Mitarbeiter geeignetste System zurückgreifen.

App für Zeiterfassung deckt viele Bereiche ab

Da die Digitalisierung auf dem Vormarsch ist, haben mobile Zeiterfassungen per App die Nase vorn. Sie verbinden viele Vorteile und wirken sich positiv auf mehrere Bereiche aus:

·        Arbeitszeiterfassung

·        Projektzeiterfassung

·        Kundenverwaltung

·        Rechnungsstellung

Denn mit der Hilfe dieser App lassen sich nicht nur die Arbeitszeiten erfassen, sondern auch Projektzeiten besser festlegen und abrechnen. Somit ergeben sich direkte Vorteile für die Kundenverwaltung und die spätere Rechnungsstellung der Buchhaltung.

Vorteile Zeiterfassung per App

Jede Zeiterfassungs-App hat ein unterschiedliches Funktionsspektrum und bietet daher verschiedene Vorteile. Im besten Fall lässt sich eine gute App allerdings schnell und leicht installieren und hat eine einfache oder intuitiv zu bedienende Benutzeroberfläche. Ein Vorteil also für Mitarbeiter, die technischen Neuerungen eher skeptisch gegenüberstehen.

Zeiterfassungs-Apps lassen sich im Idealfall mit weiteren Funktionen und Programmen synchronisieren und abgleichen und sogar offline bedienen. Dadurch helfen die Apps bei der Personal- und Projektplanung sowie in der Buchhaltung. Besonders weil auch Krankheits- und Urlaubstage leicht überprüft werden können.

Für Außendienstmitarbeiter ist es ideal, wenn sie am Smartphone Arbeitsbeginn und Arbeitsende stempeln können. Durch die Synchronisationsfunktion können Auswärtstermine direkt den Kunden oder Projekten zugeordnet und später korrekt abgerechnet werden.

Fazit

Auch wenn die neue Arbeitszeiterfassung für ein kollektives Aufstöhnen gesorgt hat und die mangelnde Flexibilität des Gesetzgebers ausgebuht wird, darf man nicht vergessen, dass die Regelung zum Schutz der Arbeitnehmer und nicht zur Strafe getroffen wurde.

Außerdem kommen auf die Arbeitnehmer keine nicht zu bewältigenden Probleme zu. Arbeitgeber haben zwar einen erhöhten Aufwand, sofern sie nicht bereits über entsprechende Zeiterfassungssysteme verfügen, aber auch hier wurde schon Komplizierteres vollbracht. Beispielsweise die umfangreiche und aufwendige Einführung der DSGVO.

Für Arbeitgeber, die noch keine Zeiterfassung praktizieren, entsteht die Chance, gleich eine gute mobile Zeiterfassungs-App zu implementieren. Dadurch lässt sich der Mehraufwand und vermeintliche Nachteil rasch in einen großen Vorteil verwandeln.