Der gesetzliche Mindestlohn ist in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben worden. Die Minijob-Grenze in Höhe von 450 Euro blieb hingegen unverändert. Dies soll sich im Jahr 2020 ändern. In einem Papier des Wirtschaftsministeriums zum Bürokratieentlastungsgesetz III ist von einer Anhebung und Dynamisierung der Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro auf 500 Euro die Rede.

Mindestlohn wird am 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen

Eine Länderinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen zur Anhebung der Minijob-Grenze scheiterte im Jahr 2018. Nunmehr beraten die Ausschüsse über einen Antrag des Bundeslandes Bayerns, der eine Erhöhung der Einkommensgrenze für Minijobber von 450 Euro auf 530 Euro fordert. Aufgrund der steigenden Mindestlöhne können Minijobber immer weniger Arbeitsstunden pro Monat leisten. Beim aktuellen Mindestlohn von 9,19 Euro sind es 50 Stunden monatlich. Mit der neuerlichen Anhebung des Mindestlohns auf 9,35 Euro ab 1. Januar 2020 wird die Stundenzahl auf 48 Stunden sinken. Damit kommen die Mindestlohn-Erhöhungen den Minijobbern nicht zugute, weil die Minijob-Grenze seit dem Jahr 2013 unverändert bei 450 Euro liegt.

Höhere Verdienstobergrenze für Minijobs: Zusätzliche Kosten

Eine Verdienstobergrenze für Minijobber von 530 Euro würde für den Staat und die Sozialversicherung jährlich Kosten von knapp 400 Millionen Euro verursachen. Dies resultiert aus der Erhöhung von 80 Euro. Demnach würden den Sozialversicherungen Einnahmen in Höhe von 300 Millionen Euro entgehen. Gleichzeitig drohen Einkommenssteuer-Rückgänge in Höhe von bis zu 100 Millionen Euro. Diese Einschätzungen beruhen auf Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums.

Empfehlung des Wirtschaftsministeriums: 500-Euro-Grenze und Koppelung

Das Bundeswirtschaftsministerium spricht sich für eine Minijob-Grenze von 500 Euro aus. Mit dieser Anhebung könnten Minijobber zukünftig 55 Arbeitsstunden pro Monat leisten, wenn man mit dem erhöhten Mindestlohn von 9,35 Euro rechnet, der ab 1. Januar 2020 gelten soll. In weiterer Folge ist eine Koppelung der Verdienstgrenze an die Mindestlohnentwicklung vorgesehen. Dies würde für rund 700.000 Minijobber den Anreiz schaffen, mehr Arbeitsstunden zu leisten und einen höheren Verdienst zu erzielen. Diese Möglichkeit ergibt sich daraus, dass Minijobber laut diesem Vorhaben eine höhere Anzahl an Arbeitsstunden erbringen dürfen, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten.

Initiative zur Erhöhung der Minijob-Grenze derzeit noch ungewiss

Ob und wann die geplante Anhebung der Minijob-Grenze auf 500 Euro in Kraft treten wird, ist noch ungewiss. Im Jahr 2018 gab es mehr als 7,6 Millionen Minijobber. 4,8 Millionen davon üben ausschließlich einen Nebenjob aus. Die restlichen 2,8 Millionen praktizieren dieses Arbeitsmodell als Nebenjob. 20 Prozent der Minijobber sind in den Bereichen Handel und Gastgewerbe tätig.

Minijobs vs. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Bei der Anhebung der Minijob-Grenze gehen die Meinungen auseinander. Die Befürworter sehen die geringfügige Beschäftigung als Instrument, das den Arbeitgebern und dem Arbeitsmarkt Flexibilität bietet. Aus Sicht der Kritiker führen Minijobs zu sinkenden Lohnkosten und Niedriglöhnen. Sie fördern den Wegfall sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, die eine Absicherung der Altersversorgung darstellen. In den letzten 15 Jahren war bei den Minijobbern ein Anstieg von mehr als 35 Prozent zu beobachten. Laut den Skeptikern sollte das Ziel darin bestehen, durch konkrete Maßnahmen möglichst viele Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.