Damit ein Arbeitsverhältnis dauerhaft gut funktionieren kann ist es enorm wichtig, dass es auch ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer gibt. Denn der oder die Vorgesetzten können nicht jeden einzelnen Handgriff überprüfen und wollen dies in der Regel gar nicht. Trotzdem ergeben sich immer wieder Situationen, in denen es notwendig ist, dass das Verhalten von einzelnen Angestellten punktuell kontrolliert wird. Nämlich immer dann, wenn es einen begründeten Verdacht gibt. In vielen verschiedenen Branchen kommt es von Zeit zu Zeit vor, dass beispielsweise Geld aus der Kasse entwendet wird oder sich Angestellte an den Vorräten des Unternehmens bedienen. Vor allem in der Gastronomie hört man immer wieder davon.
Im Vertrieb wird es in vielen Unternehmen früher oder später vorkommen, dass einzelne Angestellte einen Wechsel zu einem Wettbewerber vorbereiten und dabei Kunden und wichtige Daten mitnehmen.
Unabhängig von der Art des Verdachts ist es für das Unternehmen von großer Bedeutung, dass schnell und angemessen reagiert wird. Nur so lässt sich sicherstellen, dass möglicher Schaden vom Unternehmen abgewendet wird. Dieser Artikel soll zeigen, welches Vorgehen dann das richtige ist.

Die Situation besonnen analysieren

Zwar ist in einer Situation, in der es einen begründeten Verdacht gegen einen Arbeitnehmer gibt, schnelles Handeln enorm wichtig. Trotzdem verbieten sich Schnellschüsse, da sie die Arbeitgeberseite in eine schlechte Position bringen können. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Anschuldigungen noch nicht handfest beweisen lassen. Aus diesem Grund sollte erst einmal ein vertrauliches Gespräch mit dem zuständigen Abteilungsleiter und der Personalabteilung geführt werden. Wenn sich daraus ein belastendes Gesamtbild gibt, sollte man sich zusätzlich rechtlichen Beistand holen. Dieser kann erörtern, welche Faktoren eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ermöglichen.
Dafür ist es notwendig, dass der entsprechende Vorwurf tatsächlich belegt ist. Dabei kann eine im Bereich des Arbeitsrechts erfahrene Detektei aus Nürnberg sehr hilfreich sein. Gegenüber den eigenen Kollegen und den Vorgesetzten wird das Fehlverhalten normalerweise gut verschleiert. Gegenüber Kunden ist dies aber nicht der Fall. So kann ein Detektiv hervorragend verdeckt ermitteln und den vermeintlichen Übeltäter überführen. Und wenn der jeweilige Arbeitnehmer nicht zu Schulden kommen lässt, kann der Einsatz eines Detektivs ihn auch entlasten. So kann der Arbeitgeber den entsprechenden Vorfall klären, ohne seinen Angestellten vor den Kopf zu stoßen. Denn ein offen geäußerter Verdacht kann den entsprechenden Arbeitnehmer sehr verärgern, falls er nicht der Wahrheit entspricht.

Wann sollten Arbeitnehmer direkt konfrontiert werden?

Selbstverständlich gibt es immer die Möglichkeit, den Arbeitnehmer direkt mit dem Vorwurf zu konfrontieren. Das ist aber nur in ausgewählten Fällen sinnvoll. Beispielsweise dann, wenn der Griff in die Kasse durch die Aufnahmen einer Überwachungskamera bewiesen werden kann. In solch einem Fall gibt es nur wenig Platz für Diskussionen und es gibt oftmals die Chance, sich ohne eine rechtliche Auseinandersetzung vom entsprechenden Arbeitnehmer zu trennen. Oft wird sich ein geständiger Arbeitnehmer auf einen Aufhebungsvertrag einlassen, wenn er dadurch weitere rechtliche Schritte gegen sich vermeiden kann.
Ein Aufhebungsvertrag sollte aber natürlich nicht ohne rechtlichen Beistand angeboten werden, denn es gibt dabei für beide Seiten viele Fallstricke. Doch bei einer konsequenten und gut überlegten Vorgehensweise ist es normalerweise unproblematisch, eine schnelle Lösung zu finden.