Ab 1. August 2020 sollen sich die Förderungen für berufliche Fort- und Weiterbildung verbessern. Das Bundeskabinett hat am 25. September 2019 den entsprechenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Aufstiegs-BAföG beschlossen. Es handelt sich hierbei um die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Die Bundesregierung sieht diese Reform als wichtigen Schritt, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu fördern. Zudem soll die verbesserte Förderung des beruflichen Bildungsweges für Fachkräftenachwuchs sorgen. Hierfür wird es künftig mehr staatliche Unterstützung geben.

Förderung nach dem AFBG

Nach dem AFBG erhalten Personen, die an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen, finanzielle Unterstützungsleistungen. Dies geschieht in Form von einkommensunabhängigen Beiträgen zu den Fortbildungskosten. Bei Vollzeitangeboten gibt es zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten. Im Jahr 2018 haben beispielsweise knapp 167.000 Personen eine Unterstützung nach dem Aufstiegs-BAföG bekommen. Seit der Einführung des Gesetzes im Jahr 1996 wurden knapp 2,8 Millionen berufliche Aufstiege gefördert. Heute sind von der Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG über 700 Abschlüsse erfasst, darunter die Sparten Handwerk, Industrie, Technik, Betriebsinformatik und Erziehung.

Fördermaßnahmen: Zuschüsse und Darlehen

Als Finanzierungshilfe für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bekommen Betroffene, unabhängig davon, wie hoch ihr Einkommen ist, einen Beitrag in Höhe der tatsächlichen Kosten. Der maximale Wert liegt bei 15.000 Euro. Ab 1. August 2020 zahlt der Staat 50 Prozent dieser Gebühren als rückzahlungsfreien Zuschuss aus. Bisher waren es nur 40 Prozent. Den restlichen Anteil erhält der Betroffene als Darlehen. Für Weiterbildungsteilnehmer mit niedrigem Einkommen gibt es zusätzlich einen Unterhaltsbeitrag, der sich nach der Einkommens- und Vermögenssituation richtet. Diese Unterstützung versteht sich als Zuschuss zum Lebensunterhalt. Ab August 2020 handelt es sich hierbei um einen Vollzuschuss, den die Betroffenen während der Weiterbildung bekommen und nicht mehr zurückzahlen müssen.

Der Gesetzgeber verbessert die Fördermöglichkeiten auch dadurch, dass er die Vermögensfreibeträge anhebt und künftig mehr Zuschüsse für Kinder und Alleinerziehende gewährt. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende steigt auf 150 Euro monatlich. Den Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner zahlt der Staat künftig vollständig als Zuschuss aus.

Mehrfache Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG möglich

Alle Einzelpersonen können ab August 2020 die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG mehrfach nutzen, wenn sie alle drei Fortbildungsstufen durchlaufen. Demnach kann eine Person, die sich beispielsweise zuerst vom Gesellen zum Techniker, anschließend vom Techniker zum Meister und später noch zum Betriebswirt weiterbilden lässt, die Aufstiegsförderung für alle drei Fortbildungen in Anspruch nehmen.