Für Parkettleger, Raumausstatter, Orgelbauer und neun weitere Handwerksberufe gilt seit Januar 2020 wieder die Meisterpflicht. Das ergibt sich aus einer Änderung der Handwerksordnung.

Wiedereinführung der Meisterpflicht für zwölf Handwerksberufe

Im Jahr 2004 hob die Bundesregierung die Meisterpflicht für 53 Handwerksberufe auf, um die damals hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und Betriebsgründungen zu fördern. Das bedeutet, dass Angehörige dieser Handwerksberufe einen Betrieb gründen konnten, ohne einen Meisterbrief zu haben. Seit Januar 2020 gilt für diese zwölf Handwerksberufe wieder die Meisterpflicht:

  • Behälter- und Apparatebauer

  • Betonstein- und Terrazzohersteller

  • Böttcher

  • Drechsler und Holzspielzeugmacher

  • Estrichleger

  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger

  • Glasveredler

  • Orgel- und Harmoniumbauer

  • Parkettleger

  • Raumausstatter

  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker

  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

In diesen Gewerken muss entweder der Unternehmer oder ein bei ihm beschäftigter Betriebsleiter einen Meisterbrief oder gleichwertigen Abschluss vorweisen. Berufserfahrene Handwerksgesellen (Gesellen mit abgeschlossener Handwerksausbildung und sechsjähriger Erfahrung, vier davon als leitender Angestellter) sind von der Meisterpflicht ausgenommen. Die derzeit bestehenden Handwerksbetriebe genießen Bestandsschutz und dürfen ihr Handwerk daher ohne Meisterbrief weiter betreiben.

Meisterpflicht als Voraussetzung für Betriebsführung

Von den insgesamt rund 130 Handwerksberufen in Deutschland unterliegen nunmehr 53 Gewerke der Meisterpflicht. Bei diesen zulassungspflichtigen Gewerben (Anlage A) ist ein Meisterbrief Voraussetzung für die Gründung und Führung eines Handwerksbetriebes.

Angehörige eines zulassungsfreien Handwerks (Anlage B1) dürfen sich hingegen selbstständig machen, ohne einen Meisterbrief oder eine andere formale Qualifikation vorzuweisen. Hier reicht eine Anzeige der Gewerbegründung bei der Handwerkskammer.

Meisterpflicht: Pro und Kontra

Zur Frage der Meisterpflicht gibt es kontroverse Meinungen. Die Bundesregierung verteidigt den Meisterbrief als Qualitäts- und Qualifikationsmerkmal des Handwerks, dessen Zukunft nachhaltig gesichert werden soll. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Zentralverband des deutschen Handwerks befürworten die Meisterpflicht. Kritische Stimmen aus dem Berufsverband der freien Handwerker vermuten, dass die wiedereingeführte Meisterpflicht den Fachkräftemangel verstärken wird. Auch die Monopolkommission ist dagegen.

Pro Meisterpflicht

  • Besserer Verbraucherschutz: Die wiedereinführte Meisterpflicht soll die Arbeitsqualität und damit auch den Verbraucherschutz erhöhen.

  • Höhere Qualität im Handwerk: Handwerksmeister tragen mit ihrer Qualifikation zu einer höheren Qualität bei, die sich auch in der Ausbildung zukünftiger Handwerker widerspiegelt. Sie fördern den Fortbestand der Handwerksbetriebe.

  • Grundwissen für selbstständige Betriebsführung: Die Ausbildung zum Handwerksmeister vermittelt das Basiswissen für die Selbstständigkeit und den langfristigen Unternehmenserfolg. Handwerksmeister gelten als Innovations- und Wissensträger für zukünftige Handwerker.

  • Mehr Fachkräfte: Die Wiedereinführung der Meisterpflicht soll die Anzahl der Fachkräfte erhöhen.

Kontra Meisterpflicht

  • Eingriff in die Berufsfreiheit: Die wiedereingeführte Meisterpflicht in einzelnen Handwerksberufen verlangt eine gute Begründung, um nicht die Berufsfreiheit zu verletzen.

  • Kein Instrument zur Qualitätssicherung: Kritiker führen aus, dass Handwerksmeister zwar über eine höhere Qualifikation verfügen, aber tatsächlich viele Handwerksarbeiten an Gesellen und Lehrlinge übertragen. Der erworbene Meisterbrief sei zudem kein Garant dafür, dass sich Handwerksmeister laufend weiterbilden.

  • Rückgang der Betriebsgründungen: Die Betriebsgründungen werden in den einst zulassungsfreien Gewerken zurückgehen.

  • Fachkräftemangel weiter verschärft: Kritiker befürchten, dass sich durch die wiedereingeführte Meisterpflicht in einigen Handwerksberufen der Fachkräftemangel verstärken wird.

Einige Gegner sprechen sich für positive Anreize aus, um die Attraktivität der Meisterausbildung zu erhöhen, statt auf Zwang in Form der Meisterpflicht zu setzen.

Quelle: Deutsche Handwerkszeitung