Immer mehr Menschen infizieren sich in Deutschland mit Covid-19. Diese steigenden Zahlen betreffen auch die Mitarbeiter von Unternehmen. Sehen sich Unternehmen mit einem Verdachtsfall konfrontiert oder haben sie einen am Coronavirus erkrankten Mitarbeiter in der Belegschaft, liegt es in ihrer Verantwortung, richtig zu handeln.

Schritt 1: Verdachtsfall erkennen

Unternehmen müssen umgehend reagieren, wenn es den konkreten Verdacht gibt, dass sich ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus angesteckt haben könnte. Das trifft dann zu, wenn jemand aus der Belegschaft

  • Symptome einer Coronavirus-Erkrankung wie trockenen Husten, Fieber und Schnupfen hat und
  • bis zu zwei Wochen vor dem Ausbruch der Coronavirus-Infektion in einer Risikoregion gewesen ist oder
  • mit einem Coronavirus-Erkrankten persönlichen Kontakt hatte.

Schritt 2: Arzt kontaktieren

Bei einem Verdachtsfall sollte das Unternehmen sofort den arbeitsmedizinischen Dienst oder den Hausarzt kontaktieren.

Schritt 3: Gesundheitsamt informieren

Außerdem ist das zuständige Gesundheitsamt über den Coronavirus-Verdachtsfall zu informieren. Über ein Tool auf der Website des Robert Koch-Instituts recherchieren Unternehmen, welches Gesundheitsamt für den Betrieb zuständig ist. Sie geben dafür den Ort des Firmensitzes oder die Postleitzahl ein.

Schritt 4: Den erkrankten Mitarbeiter umgehend isolieren

Bis zum Eintreffen des Arztes sind Unternehmen dazu aufgefordert, den erkrankten Mitarbeiter in einem separaten Zimmer zu isolieren, um einer weiteren Ausbreitung in der Belegschaft vorzubeugen. Die namentliche Meldung des Verdachtsfalls obliegt grundsätzlich dem Arzt. Sofern es aufgrund des Gesundheitszustandes möglich ist, sollte der Mitarbeiter zum Schutz anderer Personen eine Atemschutzmaske tragen.

Schritt 5: Kontakte zu Arbeitskollegen und Kunden ermitteln

Ein wichtiger Schritt besteht darin, jene Arbeitskollegen und Kunden zu ermitteln, mit denen der erkrankte Mitarbeiter persönlich Kontakt hatte. Auch bei diesen Personen stehen die häusliche Isolation und Testung auf den Corona-Virus an.

Schritt 6: Entscheidung des Gesundheitsamtes befolgen und kooperieren

Wird aus einem Verdacht ein bestätigter Coronavirus-Fall, muss sich das Unternehmen an die Entscheidung des Gesundheitsamtes halten. Je nach den Vorgaben der Behörde können diese Handlungen zu ergreifen sein:

  • Informationen über die Abläufe im Unternehmen erteilen
  • Beschäftigungsverbote umsetzen
  • andere Personen aus der Belegschaft in häusliche Quarantäne entlassen oder ans Krankenhaus verweisen
  • Untersuchungen von Mitarbeitern ermöglichen
  • Informationen über Kontaktpersonen preisgeben
  • teilweise oder vollständige Schließung des Betriebs umsetzen

Das Gesundheitsamt ordnet die Maßnahmen auf Basis des Infektionsschutzgesetzes an. Bei einem Verdachtsfall oder bestätigten Krankheitsfall sollte das Unternehmen jedenfalls mit der Behörde kooperieren.

Schritt 7: Schutzmaßnahmen für andere Mitarbeiter organisieren

Abgesehen davon müssen Unternehmen alle Mitarbeiter schützen. Gibt es andere Personen aus der Belegschaft mit typischen Symptomen einer Coronavirus-Erkrankung, sind ebenfalls die Meldepflichten einzuhalten. Wenn es der gesundheitliche Zustand erlaubt, sollte das Unternehmen die Verdachtsfälle nach Hause schicken.

Schritt 8: Eventuell Vorkehrungen für Homeoffice treffen

Soweit es die Tätigkeit erlaubt, ist es sinnvoll, den nicht erkrankten Mitarbeitern das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen.

Schritt 9: Raum gründlich reinigen und desinfizieren

Das Unternehmen sollte jenen Raum, in dem sich der am Coronavirus erkrankte Mitarbeiter befunden hat, zunächst für andere Mitarbeiter schließen. Bevor dieser Arbeitsbereich wieder zur Nutzung freigegeben wird, ist der Raum gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Schritt 10: Personalverantwortlichen über den Krankheitsfall informieren

Mit einem bestätigten Corona-Fall in der Belegschaft fällt eine Arbeitskraft aus. Um die Weiterarbeit zu gewährleisten, benötigt das Unternehmen einen Ersatz, der für den Erkrankten einspringt. Es sollte daher umgehend der Personalverantwortliche über den Corona-Fall informiert werden.

Für Unternehmen, die einen Corona-Verdachtsfall oder eine bestätigte Erkrankung im Betrieb haben, ist das zuständige Gesundheitsamt die entscheidende Anlaufstelle. In dieser Situation sind sofortiges Handeln und Kooperation gefragt.