Im Kampf gegen das Coronavirus müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter mit einer sorgfältigen Hygiene am Arbeitsplatz ihren Betrag leisten. Doch wie sieht diese Vorsorge aus? Unternehmen beugen sinnvoll vor, indem sie Verhaltensregeln für die Mitarbeiter aufstellen, alle notwendigen Mittel für die Hygiene verfügbar halten und die Belegschaft mit den Hygienemaßnahmen vertraut machen.

1. Verhaltensvorschriften für Arbeitsplatzhygiene erstellen

Sie können als Arbeitgeber Ihr Direktionsrecht ausüben, um den Mitarbeitern Verhaltensregeln in Hinblick auf die Arbeitsplatzhygiene aufzuerlegen. Diesen Verhaltensanweisungen müssen die Beschäftigten folgen, um das Risiko zu verringern, sich mit dem Coronavirus zu infizieren:

  • Beim Husten und Niesen richtig verhalten: Dass sich hustende und niesende Menschen ein Papiertaschentuch vorhalten oder in die Armbeuge husten und niesen sollten, versteht sich für viele bereits von selbst.
  • Hände ausgiebig waschen: Obwohl auch das Händewaschen mittlerweile eine Selbstverständlichkeit ist, sollte es dennoch in den Verhaltensanweisungen vorkommen. Virologen sehen das Händewaschen als wichtige vorbeugende Maßnahme gegen eine Coronavirus-Infektion. Nicht nur nach dem Husten, Schnäuzen und dem direkten Kontakt zu Menschen, sondern auch nach dem Berühren von zentralen Gegenständen wie Türklinken, Wasserhähnen und Schranktüren sind die Hände gründlich zu reinigen.
  • Ausschließlich Papiertaschentücher nutzen: Die Hygienevorgaben sprechen sich eindeutig für Papiertaschentücher aus, die nach der einmaligen Nutzung direkt in einem verschlossenen Müllbehälter landen. Auf andere Tücher wie Baumwolltücher sollte verzichtet werden.
  • Im direkten Umgang miteinander auf Distanz gehen: Auch am Arbeitsplatz ist genügend Distanz zu den Mitmenschen, seien es Arbeitskollegen oder Kunden, eine wichtige Vorbeugung (Stichwort: social distancing). Mindestens einen Meter sollten Mitarbeiter als Abstand einhalten. Dies bringt auch Veränderungen in der Kommunikation mit sich:
    – Videokonferenzen statt Meetings einsetzen
    – Telefonate und E-Mails statt persönlichen Besprechungen
    – Menschenansammlungen in Betriebskantinen und Verkehrsmitteln meiden
  • Händeschütteln als Begrüßungsritual vorerst einstellen: Das Händeschütteln sollte während der Corona-Krise als Begrüßungsritual nicht praktiziert werden. Unternehmen weisen die Mitarbeiter an, eine andere Form der Begrüßung ohne direkten Körperkontakt zu wählen.
  • Arbeitsräume regelmäßig reinigen und lüften: In Hinblick auf die Hygiene ist es außerdem sinnvoll, die Arbeitsräume gründlich zu reinigen. Dabei sollten die Reinigungskräfte auch Arbeitsflächen und Türklinken, die häufig berührt werden, in die Reinigung einbeziehen. Während der Coronavirus-Pandemie ist es empfehlenswert, die Reinigungsmaßnahmen häufiger durchzuführen. Im Idealfall lüften die Mitarbeiter zusätzlich mehrmals täglich (etwa viermal pro Tag für jeweils zehn Minuten) die Arbeits- und Büroräume, indem sie Türen und Fenster öffnen.

2. Mittel für die Arbeitsplatzhygiene beschaffen und im Betrieb verfügbar halten

Unternehmen tragen zur Arbeitsplatzhygiene bei, wenn sie den Mitarbeitern die dafür erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Das betrifft insbesondere diese Materialien:

  • Ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen
  • Seifen, Waschlotion und alkoholhaltige viruzide Desinfektionsmittel
  • Einmalhandtücher zum Abtrocknen der Hände
  • Papiertaschentücher in den Büros
  • Schutzhandschuhe
  • Atemschutzmasken (für den Krankheitsfall)

Hier sollten Unternehmen durch eine gute Planung und die rechtzeitige Beschaffung der Hygieneartikel entsprechend vorbeugen, damit jederzeit genügend Mittel vorrätig sind. Das zuständige Reinigungspersonal sollte dazu angehalten werden, die entsprechenden Hygieneartikel wie Seifen und Papiertücher in den Wasch- und Sanitärbereichen rechtzeitig aufzufüllen. In einigen Branchen sind zusätzliche Materialien wie Schutzkleidung und spezielle Atemschutzmasken verpflichtend.

3. Verhaltensanweisungen kommunizieren

Unternehmen sind dazu aufgefordert, der Belegschaft die Verhaltensanweisungen zu vermitteln. Sie sollten dabei nicht den Eindruck erwecken, die Mitarbeiter belehren zu wollen. Vielmehr geht es darum, die Beschäftigten durch ansprechende und motivierende Formulierungen zur Umsetzung zu animieren. Hierfür sollten Unternehmen mehrere Kommunikationswege nutzen:

  • Aushänge an zentralen Stellen
  • Hinweistafeln in Sanitärbereichen
  • Informationsschreiben per E-Mail
  • Bildschirmschoner
  • Bekanntgabe im Intranet

Auch akustische Mittel wie regelmäßige Durchsagen kommen in Betracht. Insgesamt müssen Unternehmen strenge Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz umsetzen, um die Infektionsgefahr für die Mitarbeiter zu reduzieren.

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