Beim Elterngeld gibt es Änderungen, die frischgebackene Mütter und Väter in der Corona-Krise unterstützen sollen. Der Bundesrat hat die entsprechende Elterngeldreform 2020 bereits am 7. Mai 2020 beschlossen. Acht Tage später hat auch der Bundesrat zugestimmt. Die vorübergehenden Änderungen beim Elterngeld gelten rückwirkend ab 1. März 2020 und sind bis 31. Dezember 2020 befristet. Dabei geht es darum, Eltern zu unterstützen, die in systemrelevanten Berufen als Arbeitskräfte dringend gefragt sind, von der Arbeit freigestellt sind, in die Kurzarbeit fallen oder während der Zeit als Elterngeldbezieher in eine wirtschaftliche Schieflage geraten.

Die coronabedingte Elterngeldreform betrifft diese drei Bereiche:

Bereich 1: Elterngeldmonate aufschieben

Die Regelung sieht vor, dass Eltern, deren Arbeitskraft in systemrelevanten Berufen dringend gefragt ist, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Sie haben die Möglichkeit, auch nach dem 14. Monat des Kindes in Elternzeit zu gehen, sobald die Situation überstanden ist. Die Elternzeitmonate sind spätestens bis Juni 2021 in Anspruch zu nehmen. Die später konsumierten Elterngeldmonate schmälern die Höhe des Elterngeldes bei weiterem Nachwuchs nicht.

Bereich 2: Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus unterstützt die parallele Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile. Falls Mütter und Väter aufgrund der Coronavirus-Pandemie mehr oder weniger Stunden als vorgesehen arbeiten, müssen sie weder einen Verlust des Partnerschaftsbonus noch eine Rückzahlung befürchten.

Bereich 3: Höhe des Elterngeldes bei Einkommensersatzleistungen

Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, die Mütter und Väter aufgrund der Coronavirus-Pandemie erhalten, schmälern während des Elterngeldbezugs die Elterngeldhöhe nicht. Um negative Auswirkungen bei der künftigen Berechnung des Elterngeldes abzufedern, können Betroffene, die Eltern werden, diese Monate aus der Berechnung des Elterngeldes herausnehmen.

Geplante Elterngeldreform für 2021

Bereits zu Beginn des Jahres 2020 hatte das Familienministerium einen Gesetzesentwurf für die Elterngeldreform 2021 vorgelegt. Demnach sollen Eltern von Frühgeborenen künftig mehr Elterngeld bekommen, die Anforderungen an den Partnerschaftsbonus verringert und die Einkommensgrenzen für den Elterngeldbezug herabgesetzt werden. Die künftige Regelung soll zudem mehr Teilzeitbeschäftigung während des Elterngeldbezugs ermöglichen:

  1. Längerer Elterngeldbezug bei Frühgeborenen
    Die Eltern von Frühgeborenen sollen zukünftig einen Monat länger Elterngeld beziehen. Das gilt dann, wenn das Baby mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Geburtstermin geboren wird.
  2. Mehr Teilzeitbeschäftigung zulässig
    Zukünftig sollen Mütter und Väter, die in der Zeit des Elterngeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, 32 Stunden statt 30 Stunden pro Woche arbeiten können. Dies ermöglicht den Eltern mehr Teilzeitarbeit bei gleichzeitigem Elterngeldbezug.
  3. Lockerungen beim Partnerschaftsbonus
    Der sogenannte Partnerschaftsbonus sieht für jene Paare ein zusätzliches Elterngeld vor, bei denen beide Partner eine gewisse Stundenanzahl (25 bis 30 Stunden Wochenstunden) in Teilzeit beschäftigt sind und die Kinderbetreuung gemeinsam übernehmen. Hier soll es Lockerungen geben, damit mehr Eltern diesen Bonus nutzen.
  4. Kein Elterngeld für Spitzenverdiener
    Es ist geplant, die Jahreseinkommensgrenze von 500.000 Euro für den Elterngeldbezug zu senken. Demnach sollen Paare, die mehr als 300.000 Euro pro Jahr bekommen, zukünftig kein Elterngeld mehr beziehen. Als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld dient das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Das Elterngeld gleicht den bisherigen Nettoverdienst des betreuenden Elternteils zu mindestens 65 Prozent aus.

Allgemeines zum Elterngeld

Nach der Geburt eines Kindes bekommen Arbeitnehmer und Selbstständige Elterngeld, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zunächst gar nicht oder deutlich weniger arbeiten möchten. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) sieht derzeit wenigstens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro vor, je nachdem wie hoch das Nettoeinkommen war. Wenn beide Elternteile bei der Kinderbetreuung mitwirken, erhalten sie für maximal 14 Monate Elterngeld. Das Elterngeld Plus bietet eine längere Zahlungsdauer mit geringeren monatlichen Zahlungen. Im Jahr 2019 zahlte der Staat an knapp 1,9 Millionen Elternteile Elterngeld aus, wobei 40 Prozent der Väter an der Kinderbetreuung mitwirkten.