Der Einzelunterricht von Schülern ist für einen 62-jährigen Lehrer auch in der Corona-Pandemie zumutbar. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz, das über den Antrag des Berufschullehrers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden hatte.

Der Fall: Lehrer beantragt einstweilige Verfügung wegen Corona-Pandemie

Der Antragsteller, ein 62-jähriger Lehrer, sollte als Lehrkraft einer Berufsschule mit Förderunterricht in einem rund 25 qm großen Zimmer Einzelunterricht geben. Er beantragte den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die es der Arbeitgeberin untersagen sollte, ihn während der Corona-Pandemie für den Anwesenheitsunterricht einzusetzen. Der Lehrer berief sich auf sein Alter und auf die Befürchtung, sich durch seine Anwesenheit einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen. Darüber hinaus erkenne er kein Interesse der Schüler an seinem Anwesenheitsunterricht.

Der Beschluss: Einzelunterricht von Schülern ist für Lehrer zumutbar

Das Arbeitsgericht Mainz lehnte seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung per Beschluss ab und verwies dabei auf den Ermessensspielraum, der Schulen im Umgang mit den Gefahren der Coronavirus-Pandemie zusteht (Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 10. Juni 2020, Az. 4 Ga 10/20).

Darüber hinaus liege es nicht im Aufgabenbereich der Gerichte, im Vorfeld darüber zu entscheiden, welche Lehrkraft in welcher Art und Weise zum Unterricht herangezogen werden könne. Der Einsatz des Lehrers für den Förderunterricht einzelner Schüler ist nach Ansicht des Arbeitsgerichts zumutbar, zumal dieser Einzelunterricht in einem 25 qm großen Raum stattfinden soll, der das Einhalten von ausreichend Abstand ermöglicht. Die Meinung des Lehrers, wonach kein Interesse an seinem Anwesenheitsunterricht bestehe, sei nicht nachvollziehbar. Dieser Förderunterricht sei für Schüler gedacht, die nicht aus Akademikerfamilien kommen und daher regelmäßig keinen Zugang zum Internet haben. Eine elterliche Unterstützung sei bei diesen benachteiligten Schülern regelmäßig nicht gegeben.